CCC 930
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„Zu den Instituten des geweihten Lebens kommen die Gesellschaften des apostolischen Lebens hinzu, deren Mitglieder ohne Ordensgelübde das der Gesellschaft eigene apostolische Ziel verfolgen, ein brüderliches Leben in Gemeinschaft führen und gemäß der eigenen Lebensordnung durch Beachtung der Konstitutionen nach Vollkommenheit der Liebe streben. Unter ihnen gibt es Gesellschaften, in denen die Mitglieder durch irgendeine in den Konstitutionen festgelegte Bindung die evangelischen Räte übernehmen" (CIC, can. 731, §§ 1 und 2).
Das ganze Kapitel lesen 3. Ich Glaube an den Heiligen Geist ¶683–1065