Deuteronomium 15

Die Israeliten sollten im siebenten Jahre den Erlass gewähren (V. 18), die Erstgeburten der Tiere Gott weihen.

Im siebenten Jahre sollst du einen Erlass stattfinden lassen; mit diesem soll es also gehalten werden: Jeder, dem sein Freund, oder Nächster, oder Bruder etwas schuldet, soll es nicht zurückfordern können, Hebr.: Soll seine Hand nachlassen: In diesem Jahre darf der Gläubiger nicht drängen, sondern muss stunden. Diese Vorschrift ist ein notwendiger Zusatz zu [2Mos 23,10-12], da der Schuldner in diesem Jahre von seinem Acker keinen Ertrag hatte. Im Hebr. folgt: Was er seinem Nächsten (einem Israeliten) geliehen haben wird. - weil es das Erlassjahr des Herrn ist. Von dem Fremden und Ankömmling magst du es zurückfordern; aber von deinem Mitbürger und Nächsten es zurückzufordern, soll dir nicht zustehen. Einen ganz Armen und Bettler gebe es nicht unter euch, damit der Herr, dein Gott, dich in dem Lande segne, welches er dir zum Besitze geben wird. Jahves Segensfülle wird dies möglich machen, doch hängt die Erfüllung von der Bedingung V. 5 ab. Was in Wirklichkeit zu erwarten ist, besagt V. 11. - Wenn du nur auf die Stimme des Herrn, deines Gottes, hörst und alles hältst, was er geboten hat und was ich dir heute befehle, Es handelt sich besonders um dies eine Gebot. - so wird er dich segnen, wie er verheißen hat. Du wirst vielen Völkern leihen und selbst von niemand zu entlehnen brauchen. Du wirst über sehr viele Völker herrschen und über dich wird niemand herrschen. Wenn einer deiner Brüder, die innerhalb der Tore deiner Stadt in dem Lande weilen, welches der Herr, dein Gott, dir geben will, in Armut gerät, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand nicht verschließen, sondern sie dem Armen öffnen und ihm leihen, was du siehest, dass er bedarf. Hüte dich, dass dich nicht etwa der lieblose Gedanke beschleiche, dass du in deinem Herzen sagst: Das siebente Jahr, das Erlassjahr, ist nahe, und du also deine Augen von deinem armen Bruder abwendest und ihm nicht leihen wollest, was er verlangt, damit er nicht zum Herrn wider dich rufe und es dir zur Sünde werde. Vielmehr gib ihm und handle nicht hinterlistig, wenn du seiner Not abhilfst, damit der Herr, dein Gott, dich allezeit Fehlt im Hebräischen. Richtiger ist zu ergänzen: im nächsten Jahre. Es handelt sich um den V. 4 verheißenen Segen. - und in allem segne, Wenn die Israeliten sich gegenseitig Barmherzigkeit erweisen, werden sie von anderen Völkern reich werden. - was deine Hand unternimmt. Arme werden im Lande deines Wohnsitzes nicht fehlen; Gegensatz zu V. 4, wie zwischen Ideal und Wirklichkeit. - darum gebiete ich dir, dass du deinem dürftigen Bruder und dem Armen, der bei dir in dem Lande weilt, deine Hand auftuest. Wenn sich dir dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, verkauft Notgedrungen aus Armut und Verschuldung. - und dir sechs Jahre gedient hat, so sollst du ihn im siebenten Jahre freilassen; und wenn du ihm die Freiheit schenkst, so sollst du ihn nicht leer fortgehen lassen, Dieses kleine Opfer ist nicht nur einmal zu leisten, sondern die Verpflichtung dazu liegt immer ob, und deshalb sollen die Israeliten sich ein wohlwollendes Herz wahren. - sondern ihm Wegzehrung geben Nach dem Hebr. reichlich gesegnet. - von deinen Herden, deiner Tenne, und deiner Kelter, mit denen dich der Herr, dein Gott, gesegnet hat. Gedenke, dass auch du im Lande Ägypten in Knechtschaft warst und der Herr, dein Gott, dich frei gemacht hat; und darum gebe ich dir heute dies Gebot. Wenn er aber sagt: Ich will nicht weggehen, weil er dich und dein Haus lieb hat und fühlt, dass es ihm bei dir wohlgeht, so nimm einen Pfriemen und bohre ihn durch sein Ohr an die Türe deines Hauses, An die Tür des eigenen Hauses als Zeichen der Hörigkeit gegen dasselbe. Das Verfahren [2Mos 21,6] erscheint hier vereinfacht. - und er soll auf immer dein Knecht sein, und ebenso sollst du auch mit einer Magd tun. Das Privileg [2Mos 21,2-6] wird hier auf alle Frauen ausgedehnt, auch auf die, welche keine Ehe erwarten dürfen. - Wende deine Augen nicht von ihnen, wenn du sie freilässest; denn sie haben dir sechs Jahre hindurch um den Lohn eines Tagelöhners gedient; auf dass der Herr, dein Gott, dich segne in allen Werken, welche du unternimmst. Hebr.: es soll dich nicht schwer ankommen, wenn du ihn frei ausgehen lassen musst, denn für das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners hat er dir sechs Jahre lang gedient, - so wird dich Jahve, dein Gott, segnen in allem, was du tust. – Die Hauptsache ist: Durch sechs Jahre, während kein Tagelöhner seinem Herrn so lange dienen braucht. Der Taglöhner, der nicht nur genährt, sondern auch bezahlt sein will, wäre dem Herrn doppelt so teuer zu stehen gekommen. - Jedes Erstgeborene männlichen Geschlechtes, das von deinen Rindern und Schafen zur Welt kommt, sollst du dem Herrn, deinem Gott, weihen. Die Erstgeburten der opferbaren Tiere sind innerhalb eines Jahres in den Tempel zu bringen und dort als Friedopfer darzubringen. Das gleiche Gesetz [2Mos 13,2.12, 2Mos 34,19], u. a. Die Ausdehnung der Frist über acht Tage hinaus war eine Folge der Bindung des Opfers an das Zentralheiligtum. - Du sollst mit dem Erstgeborenen des Rindes nicht arbeiten, und die Erstgeborenen der Schafe sollst du nicht scheren. Vor dem Herrn, deinem Gott, sollst du sie alljährlich essen, an dem Orte, welchen der Herr erwählt, du und deine Familie. Wenn es aber einen Fehler hat, lahm ist, oder blind, oder an einem Teile missgestaltet oder schwächlich, so soll es dem Herrn, deinem Gott, nicht als Opfer dargebracht werden, sondern innerhalb der Tore deiner Stadt magst du es essen: der Reine wie der Unreine mögen es essen, wie ein Reh oder einen Hirsch. Als gewöhnliche, nicht heilige Mahlzeit. Der Hirsch diente nie zu heiligem Gebrauche. Nur habe Acht, dass du ihr Blut nicht genießest, sondern gieße es auf die Erde aus wie Wasser.

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