Deuteronomium 16
Biblia Sacra (Allioli-Arndt)
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Die Israeliten sollen die drei größeren Feste zu den bestimmten Zeiten vor dem Herrn feiern. (V. 17) B. Pflichten des öffentlichen, bürgerlichen wie religiösen Lebens. (16,18 – 20,20) a. Pflichten des bürgerlichen Lebens: Die Israeliten sollen gerechte Richter in den einzelnen Städten einsetzen.
1 Habe Acht Die Zeit des Erscheinens im Heiligtume [3Mos 23] wird nach [4Mos 9,10] ausgedehnt für Ostern. Allgemein aber wird bestimmt, dass jeder von den Erstlingen nur so viel darbringen soll, wie die Umstände gestatten. Umso strenger aber wird eingeschärft, diese Feste bei dem Hauptheiligtum zu feiern. Die Auslassung des Tages ist wohl eine Rücksichtnahme auf unruhige von Feinden bedrohte Zeiten, welche nicht allen gestatten, ihrer Pflicht zur rechten Zeit zu genügen. Hatte das Gesetz für die Osterzeit bereits eine Verschiebung gelten lassen, so trat nun auch für die beiden anderen Feste eine solche zeitweise ein. - auf den Monat der neuen Früchte, Abib (Nisan). - den ersten im Frühling, dass du dem Herrn, deinem Gott, das Phase haltest; denn in diesem Monate hat dich der Herr, dein Gott, in der Nacht aus Ägypten geführt. 2 Und schlachte dem Herrn, deinem Gott, als Phase ein Opfer von Schafen und von Rindern Es sind nicht die [4Mos 28,16-25] vorgeschriebenen Gemeindeopfer, sondern Friedensopfer, von den Privatleuten am Heiligtume dargebracht und verzehrt. Das Gesäuerte als Beginn der Zersetzung stört den Heiligkeitscharakter, den die Festfeiernden in dieser Woche an sich ausprägen sollen. - an dem Orte, den der Herr, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen. 3 Du sollst dazu kein gesäuertes Brot essen: Sieben Tage hindurch sollst du Ungesäuertes, das Brot der Trübsal, Nach langer Knechtschaft, bei ängstlicher Flucht, an der Schwelle des ungewissen Wanderlebens ward es zum ersten Male gegessen. - essen, denn in Schrecken Hebr.: In Hast. Auch hiermit wird die Unterlassung der Säuerung erklärt. - bist du aus Ägypten ausgezogen; damit du den Tag deines Auszuges aus Ägypten in Erinnerung behaltest, so lange du lebst. 4 Kein Sauerteig soll sich in allen deinen Grenzen sieben Tage lang vorfinden, und von dem Fleische, das am ersten Tage Abends geopfert ward, soll nichts bis zum Morgen übrigbleiben. 5 Du kannst das Phase nicht in jeder deiner Städte schlachten, welche der Herr, dein Gott, dir geben wird; 6 sondern an dem Orte, den der Herr, dein Gott, erwählen wird, seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, sollst du das Phase am Abend gegen Sonnenuntergang Vergl. [2Mos 12,6]. - schlachten, zu der Zeit, wo du aus Ägypten ausgezogen bist. 7 Und du sollst es kochen und an dem Orte essen, den der Herr, dein Gott, erwählen wird, und am Morgen Des Osterfestes. - magst du dich aufmachen und in deine Zelte Die inzwischen aufgeschlagen worden sind als Aufenthalt bis zur Rückkehr nach Hause. - gehen. 8 Sechs Tage sollst du Ungesäuertes essen; und am siebenten Tage sollst du keine Arbeit tun, weil es die Festversammlung des Herrn, deines Gottes, ist. 9 Sieben Wochen sollst du von dem Tage, an welchem du die Sichel an die Saat gelegt hast, abzählen 10 und sollst dem Herrn, deinem Gott, das Wochenfest feiern und ein freiwilliges Opfer deiner Hand darbringen, je nachdem dich der Herr, dein Gott, gesegnet hat; 11 und du sollst vor dem Herrn, deinem Gott, ein Mahl halten, du, dein Sohn, und deine Tochter, dein Knecht, und deine Magd, und der Levit, der innerhalb deiner Tore ist, der Fremdling, die Waise und die Witwe, die bei euch weilen, an dem Orte, den der Herr, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen; Empfohlen wird, dass möglichst die ganze Familie komme, eine strenge Verpflichtung indes einzig den Männern auferlegt (V. 16), ohne dass eine Altersgrenze bestimmt wird. - 12 und du sollst eingedenk sein, dass du ein Knecht warst in Ägypten, und halten und tun, was geboten ist. In V. 9-11 oder 1-11. - 13 Auch das Fest der Laubhütten sollst du sieben Tage feiern, wenn du deinen Ertrag der Tenne und der Kelter eingesammelt hast; 14 und sollst an deinem Feste ein Mahl halten, du, dein Sohn, und deine Tochter, dein Knecht und deine Magd, der Levit, der Fremdling, die Waise und die Witwe, die innerhalb deiner Tore sind. 15 Sieben Tage sollst du dem Herrn, deinem Gott, das Fest feiern an dem Orte, den der Herr erwählen wird; und der Herr, dein Gott, wird dich in allen deinen Erträgnissen und in allem Tun deiner Hände segnen, und du wirst fröhlich sein. 16 Dreimal im Jahre soll alles, was unter dir männlich ist, vor dem Herrn, deinem Gott, an dem Orte erscheinen, den er erwählen wird: am Feste der ungesäuerten Brote, am Wochenfeste, und am Laubhüttenfeste. Niemand soll vor dem Herrn leer erscheinen, 17 sondern ein jeder soll etwas opfern, je nachdem er hat, nach dem Segen, welchen ihm der Herr, sein Gott, gegeben hat. Dieselbe Bestimmung wie V. 10. - 18 Du sollst innerhalb aller deiner Tore, die der Herr, dein Gott, dir geben wird, in jedem von deinen Stämmen Richter und Vorsteher Hebr.: Schreiber. Richter und Schreiber werden bereits [2Mos 5,6] erwähnt. [4Mos 11,16] treten die Ältesten an die Stelle der Schreiber und werden Propheten statt der Richter genannt. Es sollen Richter und Schreiber aufgestellt werden, vielleicht weil erst nach schriftlicher Abfassung des Urteils eine Appellation möglich war. [4Mos 2] werden die Richter auch Kriegsbeamte und so erlangen denn auch die Schreiber eine höhere Stellung und erlassen zu Kriegszeiten militärische oder gerichtliche Aufrufe. [5Mos 20,5.8.9, Jos 1,10, Jos 3,2] In der Folgezeit waren sie untergeordnete Kriegs- oder richterliche Beamte. [1Chr 23,4, 1Chr 26,29] u. a. Als das Volk in Chanaan feste Sitze hatte, hörten die Richter auf, Kriegsanführer zu sein und wurden nachlässiger in der Ausübung ihrer Pflichten. - setzen, damit Besser: und sie sollen. - sie das Volk mit gerechtem Gerichte richten 19 und das Recht nicht auf eine Seite beugen. Du sollst nicht auf die äußere Stellung, noch Geschenke sehen; denn Geschenke verblenden die Augen der Weisen und verkehren die Worte der Gerechten. 20 Was recht ist, dem sollst du gerecht nachtrachten, damit du lebest und das Land in Besitz nehmest, das der Herr, dein Gott, dir geben wird. Hebr.: Nichts als das Recht sollst du im Auge haben, auf dass du usw. - 21 Du sollst keinen Hain, Hebr.: Du sollst dir neben dem Altare Jahves, deines Gottes, den du aufrichten wirst, keinerlei heiligen Baum pflanzen. – Diese Bestimmung nimmt auf die Gewohnheit [5Mos 12,8] Bezug. - noch irgend einen Baum neben den Altar des Herrn, deines Gottes, pflanzen. 22 Und du sollst dir keine Bildsäule Spitzsäule als Emblem der Verehrung. machen, noch aufrichten, solches hasst der Herr, dein Gott.
Zitiert in 6
- V. 18 Summa (EN)(I-II 105.2
II-II 60.2) - V. 19 Summa (EN)(I-II 105.2)
- V. 20 Summa (EN)(II-II 40.3
Suppl 36.5) - V. 21 Summa (EN)(I-II 102.4)