Deuteronomium 19

c. Bürgerliches Leben: In dem verheißenen Lande sind sechs Zufluchtsstädte zu bezeichnen. Weise, gegen einen unfreiwilligen Totschläger zu verfahren. (V. 13) Die Grenzen des Nächsten sind nicht zu verrücken. (V. 14), lügenhafte Zeugen nach dem Gesetze der Wiedervergeltung zu strafen.

Wenn der Herr, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, deren Land er dir übergeben will, und du es in Besitz genommen hast, und in seinen Städten und Häusern wohnest, so sollst du dir in der Mitte des Landes, das der Herr, dein Gott, dir zum Besitze geben wird, Im Westjordanland, denn im Ostjordanlande sind sie schon ausgesondert. [5Mos 4,41-43] - drei Städte bestimmen, Erklärung des Gesetzes [4Mos 35,10ff]. V. 1-3 bildet den Prolog, V. 4-6 und 11-13 bieten Beispiele, wer ein unschuldiger, wer ein schuldiger Totschläger ist, V. 7-10 enthalten eine eingeschobene Mahnung betreffs der Zufluchtsstätte. V. 1-3 und 7-10 enthalten eine Änderung von [4Mos 35,14], wo drei Zufluchtsorte vorgeschrieben worden, und [5Mos 19] handelt nur von den Städten diesseits des Jordans, welche Josue [Jos 20] bezeichnet. Zur Zeit der Richter waren jene wohl nicht mehr sicher genug, auch flohen Schuldige dorthin und ward an Unschuldigen Rache genommen; zudem waren die Leviten, deren Städte Moses bezeichnet, größtenteils an den Bettelstab gekommen und mit ihrer Geringschätzung sank auch das Anziehen der Asylstädte. - und sollst den Weg dahin sorgfältig bahnen, Die [Jos 20,7] bezeichneten drei Städte lagen auf Bergen, mussten also leicht zugänglich gemacht werden. - und das ganze Gebiet deines Landes in drei gleiche Gleich fehlt im Hebr. - Teile einteilen, damit jeder, der eines Totschlags wegen flüchten muss, einen Ort in der Nähe habe, wohin er entweichen könne. Dies soll die Bestimmung Da V. 11 noch eine weitere Erklärung bietet, hat auch diese Gesetzeskraft. - für einen flüchtigen Totschläger sein, dessen Leben geschützt werden soll: Wer seinen Nächsten unversehens erschlagen hat und von wem es erwiesen ist, dass er keinen Hass Neuerlich. Dieser Vers bietet ein, nicht zwei Beispiele. - gegen ihn gehegt habe, weder gestern noch vorher, sondern dass er mit ihm arglos in den Wald gegangen ist, um Holz zu fällen, und dass die Axt bei dem Fällen der Bäume seiner Hand entfuhr, und das Eisen aus dem Stiele glitt, und seinen Freund traf und tötete, ein solcher soll in eine der vorgenannten Städte fliehen und am Leben bleiben; damit nicht etwa der nächste Verwandte desjenigen, dessen Blut vergossen worden ist, durch seinen Schmerz gereizt, ihn verfolge und ihn, wenn der Weg weit wäre, einhole und erschlage, obwohl er doch des Todes nicht schuldig ist, weil er erweislich vordem gegen den Getöteten keinen Hass gehegt hat. Was zu geschehen hat, wenn die Unabsichtlichkeit in Frage gestellt wird [4Mos 35,24] und wie lange der Totschläger in der Asylstadt bleiben soll [4Mos 35,25-28], wird hier nicht wiederholt, wie auch, was [2Mos 21,14] anordnet, dass jeder Altar Asyl bietet, vergl. [1Koe 2,28-34], mit Stillschweigen übergangen wird. - Darum befehle ich dir, drei Städte in gleicher Entfernung voneinander auszusondern. Wenn aber der Herr, dein Gott, wie er deinen Vätern geschworen hat, dein Gebiet erweitern und dir das ganze Land geben wird, das er ihnen verheißen hat, (wenn du anders seine Gebote hältst und tuest, was ich dir heute gebiete, dass du den Herrn, deinen Gott, liebest und auf seinen Wegen allezeit wandelst), so sollst du noch drei andere Städte hinzufügen Die Zahl der Städte ward nicht gemehrt, ohne dass ein Prophet über diese Unterlassung klagt. [1Chr 6,57.67.72] sind nach [Jos 21,13.21.32] zu verbessern. (Vergl. auch [Jos 21,8ff] mit [1Chr 6,71.78.80].) - und die Zahl der vorhergenannten drei Städte verdoppeln; damit nicht in der Mitte des Landes, das der Herr, dein Gott, dir zum Besitze geben wird, unschuldiges Blut vergossen werde und du nicht Blutschuld auf dich ladest. Wenn aber jemand seinem Nächsten aus Hass nach seinem Leben trachtet und ihn überfällt und schlägt, Die mörderische Absicht wird hervorgehoben. - und er stirbt, und jener flieht dann in eine von den erwähnten Städten, so sollen die Ältesten dieser Stadt Nach dem Hebr.: Der Stadt der Mörder. - hinsenden, und ihn aus dem Zufluchtsorte wegholen lassen, und in die Hand des Verwandten desjenigen überliefern, dessen Blut vergossen worden ist, und er soll sterben. Eine ergänzende Bestimmung zu [4Mos 35,24]. - Du sollst kein Erbarmen mit ihm haben und das unschuldige Blut aus Israel wegschaffen, Unschuldiges Blut bleibt so lange befleckend auf dem Lande liegen, bis es durch Tötung des Schuldigen gesühnt und weggeschafft wird. - dass es dir wohlgehe. Unzeitige Weichheit würde Jahves Segen hemmen. - Du sollst die Grenzen deines Nächsten, welche die Vorfahren Vergl. [Spr 22,28]. Die Zeitgenossen Josues bestimmten die Grenzen mit viel öffentlichem, ja mittelbar oder unmittelbar göttlichem Ansehen. Alle Tauschgeschäfte werden verboten. - gesetzt haben, nicht wegnehmen, noch verrücken in deinem Besitztum, das der Herr, dein Gott, dir in dem Lande geben wird, welches du zum Besitze erhalten wirst. Ein einziger Zeuge soll gegen niemand auftreten, welches auch die Verschuldung oder Übeltat sein mag, sondern auf die Aussage zweier oder dreier Zeugen hin habe jede Sache Geltung. Wenn ein lügenhafter Zeuge wider jemand auftritt und ihn einer Übertretung beschuldigt, so sollen die beiden, welche den Streit haben, vor den Herrn hintreten, im Angesichte der Priester und Richter, die zu jener Zeit sein werden. Ergänzungen zu [2Mos 23,1-9] und [3Mos 19,15ff]. Der Richterstuhl bei dem Heiligtume ist bereits [5Mos 17,9] erwähnt. - Und wenn diese nach sorgfältiger Untersuchung gefunden haben, dass der falsche Zeuge gegen seinen Bruder eine Lüge gesprochen hat, so sollen sie ihm vergelten, was er seinem Bruder anzutun gedachte, und so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen; damit die übrigen es hören, und Furcht haben, und nimmermehr derartiges zu tun wagen. Du sollst kein Erbarmen gegen ihn üben, sondern Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß fordern. Das Recht der Wiedervergeltung wird wohl nur dann streng vollzogen worden sein, wenn der Verleumdete es durchaus streng verlangte, sonst trat eine entsprechende Geldbuße ein. Wie energisch gegen die Überwiesenen eingeschritten ward, so sorgfältig sollte auch die falsche Anwendung des Rechtes verhütet werden.

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