Deuteronomium 23

Fortsetzung

Niemand soll das Weib seines Vaters Eine Stiefmutter. - nehmen und dessen Des Vaters. Decke nicht aufheben. Kein Verschnittener mit zerstoßenen, oder ausgeschnittenen Hoden, oder abgeschnittenen Schamgliedern soll in die Gemeinde des Herrn eintreten dürfen. Verschnittene, welche von Menschenhänden verschnitten wurden, sollen keine bürgerlichen Rechte genießen, damit hierdurch die geistliche Vollkommenheit angedeutet werde, nach welcher das Volk Gottes streben soll. - Kein Mamzer, Die Einwohner von Azot [Sach 9,5] und damit allgemein die Philister (Fremde). Dieser Name ist ihnen von den Ureinwohnern gegeben, während die Azoten sich selbst wohl Mamzer nannten. Moses hatte mit den Philistern keinen Kampf zu bestehen, wohl aber die Israeliten gegen das Ende der Richterzeit, besonders unter Samson und Samuel. In dieser Zeit hatte Azot den ersten Rang unter den Städten der Philister. - das ist niemand, der von einer Buhlerin geboren ist, soll in die Gemeinde des Herrn eintreten dürfen, bis in's zehnte Geschlecht. Die Ammoniter und Moabiter sollen auch nach dem zehnten Geschlecht nicht in die Gemeinde des Herrn eintreten dürfen, in Ewigkeit nicht; Diese sind ja aus Blutschande entsprossen. [1Mos 19,31ff] - weil sie euch, als ihr aus Ägypten ausgezogen waret, nicht mit Brot und Wasser auf dem Wege entgegenkommen wollten; und weil sie Balaam, den Sohn Beors, von Mesopotamien in Syrien, wider dich gedungen haben, dich zu verfluchen; aber der Herr, dein Gott, wollte auf Balaam nicht hören, und verwandelte dessen Fluch in Segen über dich, weil er dich liebte. Schließe mit ihnen niemals Frieden, noch bemühe dich um ihr Wohl, so lange du lebst. Nicht Hass, aber Gleichgültigkeit wird vorgeschrieben. Verboten werden Ehebündnisse. - Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder; auch den Ägypter nicht, denn du bist in seinem Lande ein Fremdling gewesen. Wie du bei ihm Unterkunft fandest, darf er bei dir wohnen. - Ihre Nachkommen sollen im dritten Geschlechte Vergl. [Esr 9,12]. Die Enkel. - in die Gemeinde des Herrn eintreten dürfen. Wenn du in den Kampf Hebr.: in das Lager. - gegen deine Feinde ausziehest, so hüte dich vor allem Bösen. Wenn jemand unter euch ist, der infolge eines nächtlichen Traumes unrein geworden ist, Physisch. - so gehe dieser vor das Lager hinaus und komme nicht zurück, bis er sich am Abend mit Wasser gewaschen; und nach Sonnenuntergang darf er in das Lager zurückkommen. Du sollst außerhalb des Lagers einen Ort haben, an dem du zur Notdurft der Natur hinausgehst, und sollst eine Schaufel am Gürtel tragen; Nicht eine Waffe dazu gebrauchen. - und wenn du dich dort hinsetzest, Hinsetzen willst. - sollst du ringsum aufgraben und mit Erde die Ausleerung bedecken, von der du dich erleichtert hast; (denn der Herr, dein Gott, wandelt inmitten des Lagers, um dich zu erretten und dir deine Feinde preiszugeben), und dein Lager soll heilig sein und kein Unflat sich darin finden, damit er dich nicht verlasse. Einen Knecht, der sich zu dir Zu einem Israeliten von fremden Völkern. - geflüchtet hat, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern. Er soll bei dir wohnen an dem Orte, der ihm gefällt, und soll in einer deiner Städte bleiben; bedrücke ihn nicht. Unter den Töchtern Israels soll keine Buhldirne sein, und kein Unzüchtiger unter den Söhnen Israels. Niemand, der sich zu Ehren der Naturgottheiten preisgibt. - Du sollst keinen Buhllohn, noch Hundegeld Gewisse Kultdiener der Astarte auf Zypern führten diesen Namen. Vergl. [Offenb 22,15]. Es handelt sich um das durch religiöse Prostitution Erworbene, das man dem Tempel abzuliefern pflegte. - als Opfer in dem Hause des Herrn, deines Gottes, darbringen, was es auch sei, was du gelobt hast; denn beides ist vor dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel. Du sollst deinem Bruder weder Geld, noch Früchte, noch irgend etwas anderes, auf Zinsen leihen, Das Zinsverbot ist unbedingt, berücksichtigt aber nicht so fast den eigentlichen Geschäftsverkehr als die Ausbeutung der Not Armer, weshalb V. 20 eine Ausnahme folgt. - wohl aber dem Fremden; deinem Bruder aber sollst du ohne Zinsen das leihen, wessen er bedarf, damit der Herr, dein Gott, dich in allem deinem Tun segne in dem Lande, in das du ziehen wirst, es in Besitz zu nehmen. Wenn du dem Herrn, deinem Gott, ein Gelübde machst, so säume nicht, es zu erfüllen, denn der Herr, dein Gott, wird es fordern; Ergänzung zu [4Mos 30,3]. - und wenn du säumst, Über die nächste Pilgerfahrt hinaus. - wird es dir zur Sünde gerechnet werden. Wenn du nichts geloben willst, hast du keine Sünde. Was aber einmal über deine Lippen gekommen ist, sollst du halten und tun, wie du dem Herrn, deinem Gott, versprochen, und aus eigenem Willen und mit eigenem Munde geredet hast. Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so iss Trauben, so viel dir gefällt; Das Hebräische fügt bei: bis du satt bist. - aber nimm nichts mit dir hinaus. Hebr.: Aber in dein Gefäß darfst du nichts tun. Diese Beschränkung ist dem Gesetzgeber wohl die Hauptsache. Er bestätigt im übrigen die herrschende Sitte. Niemand im heiligen Volke soll hilflos dürsten und hungern. - Wenn du in die Saat deines Freundes kommst, Nicht absichtlich, sondern zufällig. - so darfst du Ähren abreißen und mit der Hand zerreiben; aber mit der Sichel darfst du nichts abschneiden. Um Vorrat mitzunehmen.

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