Josua 13
Biblia Sacra (Allioli-Arndt)
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II. Verteilung des verheißenen Landes unter die Söhne Israels, (13,1 – 22,34) 1. Verteilung des Landes jenseits des Jordans, welche Moses vorgenommen (Kap. 13): A. Nur neun und ein halber Stamm erhalten Besitz diesseits des Jordans. (V. 7) B. Ruben, Gad und halb Manasse haben ihren Anteil von Moses erhalten, (V. 32) Levi aber soll keinen zusammenhängenden Besitz haben.
1 Als nun Josue alt und hochbetagt war, sprach der Herr zu ihm: Du bist alt geworden und hochbetagt, und es ist ein sehr weites Land übrig, das noch nicht durch das Los verteilt ist, Josue soll das ganze Land verteilen, wenngleich es noch nicht seiner ganzen Ausdehnung nach erobert ist. Gott verheißt, die noch nicht unterworfenen Einwohner seiner Zeit zu vertreiben. - 2 nämlich ganz Galiläa, Hebr.: Dies ist das Gebiet, das noch übrig geblieben ist, sämtliche Bezirke der Philister usw. - das Land der Philister, und das ganze Gebiet der Gessuriter, Diese sind im Süden von Palästina in der Nähe der Philister zu suchen und nicht mit den [Jos 12,5, Jos 13,13] erwähnten Gessuriten am Libanon zu verwechseln. - 3 vom trüben Flusse Hebr.: Sichor (abgel. vom Worte schwarz sein). Gemeint ist wohl der Rhinokorua. - an, der Ägypten bespült, bis an die Grenzen von Akkaron gegen Norden, das Land Chanaan, Wird es zu dem Gebiet von Chanaan gerechnet. Die Philister waren keine Chananiter, sondern stammten von Kaphtor [Amos 9,7] ab. - welches unter fünf Fürsten der Philister geteilt ist, die Gaziter, Azotiter, Askaloniter, Gethiter und Akkaroniter. Die Fürsten werden statt der Städte angeführt: Gaza, Azot, Askalon, Geth, Akkaron. - 4 Gegen Süden aber sind die Heviter, Hebr.: Aviter. - das ganze Land Chanaan, Die Bezirke der Philister im Süden des Landes. - und Maara, das den Sidoniern gehört, bis Apheka, bis an die Grenzen der Amorrhiter, 5 und das angrenzende Land. Hebr.: Das Land der Gibliter. - Sodann der Landstrich am Libanon im Osten, Der Antilibanon. - von Baalgad am Fuße des Hermongebirges, bis man nach Emath kommt; 6 alle Gebirgsbewohner, vom Libanon an bis an das Wasser Maserephoth, Hebr.: Bis Misrepoth-Maim (warme Quellen). - und alle Sidonier. Alle Südlich vom Libanon bis zum jetzigen Vorgebirge Ras en Nakura wohnenden heidnischen Kolonisten der Sidonier. - Ich Ich, dessen unüberwindliche Macht du kennst. - bin es, der sie angesichts der Söhne Israels vertilgen Hebr.: Hier und im Folgenden stets: vertreiben. Das Zurückbleiben eines gemeinsamen Feindes hindert die zwölf Stämme, sich voneinander loszulösen. - wird. Das alles also soll der Erbteil Israels werden, wie ich dir geboten habe. Immer ist bei der Verheißung Gottes die Bedingung stillschweigend eingeschlossen, dass das Volk treu an ihm festhält. - 7 So verteile nun das Land Vom Jordan bis zum mittelländischen Meere, wie die Septuag beifügt. - an die neun Stämme und den halben Stamm Manasse als Erbbesitz; 8 denn mit diesem Mit dem halben Stamme Manasse, der auf der anderen Seite des Jordans geblieben. - haben Ruben und Gad das Land in Besitz genommen, welches Moses, der Diener des Herrn, ihnen jenseits des Flusses Jordans, auf der Ostseite, gegeben hat. 9 Von Aroer an, welches am Ufer des Baches Arnon liegt, und in der Mitte des Tales und die ganze Ebene von Medaba bis Dibon; 10 und sämtliche Städte Sehons, des Königs der Amorrhiter, der in Hesebon herrschte, bis zu den Grenzen der Söhne Ammons; 11 und Galaad, und das Gebiet der Gessuriter, und der Machatiter, und das ganze Gebirge des Hermon, und ganz Basan bis nach Salecha, 12 das ganze Reich Ogs in Basan, welcher in Astaroth und Edrai herrschte und noch von den Raphaitern übrig war; diese schlug Moses und vertilgte sie. 13 Und die Söhne Israels wollten die Gessuriter und Machatiter nicht vertilgen, Im Hebräischen wird nur die Tatsache angegeben, nicht der Wille. - sondern sie blieben unter Israel bis auf den heutigen Tag wohnen. 14 Dem Stamme Levi aber gab er keinen Besitz; sondern die Opfer und Schlachtopfer des Herrn, des Gottes Israel, diese sind sein Erbteil, wie er zu ihm gesagt hat. Gott selbst will Leviten und Priester erhalten. So kommt der Herr der Bosheit zuvor, welche den Dienern des Heiligtums eine mit dem Dienste im Tempel unvereinbare Arbeit zur Erwerbung des Unterhaltes zuschieben möchte. Indem Gott einmal sagt, der Dienst im Heiligtume sei der Anteil der Leviten, dann wieder sich selbst als ihren Anteil bezeichnet, vergl. [Ps 15,5], zeigt er, wie hoch er das Priestertum stellt. Wer Gott besitzt, hat ja alles. So haben die Leviten auch keinen Grund zu klagen, das sie des rechtmäßig gebührenden Anteils an dem Erbbesitz verlustig gegangen, da ihnen statt des Irdischen der Gott Israels selbst zu Teil geworden. Wenngleich die Enterbung eine Strafe war für den Stammvater der Leviten [1Mos 49,7], wurde sie doch für seinen Stamm eine Erhöhung, für das Volk Israel ein Segen. Wie hätten die Leviten das gesamte Volk das Gesetz lehren und es richten können, wenn sie nicht über das Land verstreut gewohnt hätten? (Vergl. auch [Mal 2,5.7].) - 15 Moses also gab dem Stamme der Söhne Rubens nach ihren Geschlechtern ihren Besitz. Moses hatte den einzelnen Stämmen nach Gottes Anweisung ihre Anteile bestimmt, so dass die Grenzen nicht weniger unverrückbar waren als wenn Berge oder Flüsse sie gebildet hätten. - 16 Ihr Gebiet war von Aroer an, welches am Ufer des Baches Arnon liegt, und in der Mitte des Tales dieses Baches die ganze Ebene, welche sich nach Medaba Früher wohl Stadt der Moabiter; [Jes 15,2] wieder Eigentum derselben. - zieht, 17 Hesebon, und alle ihre Ortschaften, die in der Ebene liegen, sowie Dibon und Bamothbaal, und die Stadt Baalmaon, 18 Jassa, Kedimoth, Mephaath, 19 Kariathaim, Sabama, Sarathasar auf einem Berge des Tales, 20 Bethphogor, Asedoth, Phasga Hebr.: Die Abhänge (Asedoth) des Phasga. - und Bethiesimoth, 21 alle Städte in der Ebene, und das ganze Reich des Sehon, des Königs der Amorrhiter, der in Hesebon herrschte, welchen Moses samt den Fürsten von Madian schlug: dem Heviter, Rekem, Sur, Hur, und Rebe, den Heerführern Unterfürsten, Vasallen. - Sehons, die das Land bewohnten. 22 Auch Balaam, den Sohn Beors, den Weissager, töteten die Söhne Israels mit dem Schwert samt den übrigen Erschlagenen. 23 So ward die Grenze für die Söhne Rubens der Jordan. Dies ist der Besitz der Rubeniten nach ihren Geschlechtern an Städten und Dörfern. 24 Und Moses gab dem Stamme Gad und dessen Söhnen nach ihren Geschlechtern gemäß dieser Einteilung ihr Erbe: 25 Das Gebiet von Jaser, Später wie mehrere andere bereits erwähnte Städte wieder moabitisch. [Jes 16,8.9, Jer 48,32] - und alle Städte Galaads, und das halbe Land der Söhne Ammons bis nach Aroer, welches Rabba gegenüberliegt; 26 und von Hesebon bis Ramoth, Masphe Nach dem Hebr.: Ramoth-Masphe. - und Betonim, und von Manaim bis zum Gebiete von Dabir; 27 im Tale ferner: Betharan, Bethnemra, Sokoth, Saphon, der übrige Teil des Reiches Sehons, des Königs von Hesebon; auch seine Grenze ist der Jordan bis zum äußersten Teile des Meeres Keneroth Genesareth. - jenseits des Jordans gegen Osten. 28 Dies ist der Besitz der Söhne Gads nach ihren Familien, ihre Städte und die zu denselben gehörenden Dörfer. 29 Auch dem halben Stamme Manasse und seinen Söhnen gab er einen Besitz nach ihren Geschlechtern. 30 Dieser beginnt von Manaim, dann umfasst er ganz Basan, und das ganze Reich Ogs, des Königs von Basan, und alle Dörfer Jairs, die in Basan liegen, sechzig Städte; 31 die Hälfte von Galaad, sowie Astaroth und Edrai, die Städte des Reiches Ogs in Basan gab er den Söhnen Machirs, des Sohnes Manasses, der Hälfte Vergl. [1Chr 5,23] und [Jos 17,2]. der Söhne Machirs nach ihren Geschlechtern. 32 Dies ist der Besitz, den Moses in den Ebenen Moabs jenseits des Jordans, Jericho gegenüber, auf der Ostseite verteilte. 33 Dem Stamme Levi aber gab er keinen Erbbesitz, weil der Herr, der Gott Israels, selbst sein Erbe ist, wie er zu ihm gesprochen.