Leviticus 12

B. Unreinigkeit der gebärenden Frauen (V. 1 – 8): a. Zeitraum der Unreinigkeit nach der Geburt eines Sohnes oder einer Tochter. (V. 5) b. Reinigungsopfer der Reichen (V. 7) und der Armen.

Und der Herr redete zu Moses und sprach: Rede zu den Söhnen Israels und sprich zu ihnen: Ein Weib, welches empfangen hat Hebr.: Welches Samen (Nachkommenschaft) erzeugt hat. Vergl. [Lk 2,23]. Hiernach ist Maria von der Gesetzesvorschrift nicht ausgenommen. - und einen Knaben gebärt, soll sieben Tage unrein sein, Auch bei den alten Indern, Persern, Griechen und Römern galt die Kindbetterin als unrein, bei den Indern und Muhamedanern noch jetzt. - wie zur Zeit ihrer monatlichen Reinigung. Vergl. [3Mos 15,19]. - Am achten Tage soll das Kind beschnitten werden; An diesem Tage konnte auch das Kind nicht mehr durch die Berührung der Mutter verunreinigt werden, noch den verunreinigen, der es beschnitt. - sie aber soll noch dreiunddreißig Tage im Blute ihrer Reinigung bleiben. Sie soll nichts Heiliges Wie Opfermahlzeiten. - berühren, noch zum Heiligtume kommen, bis die Tage ihrer Reinigung voll sind. Wenn sie aber ein Mädchen gebärt, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie bei ihrer monatlichen Reinigung, und soll sechsundsechzig Tage Da kein Grund für den Unterschied angegeben wird, die Sache vielmehr, zumal auch bei den Heiden ähnliche Sitten bestanden, als bekannt behandelt wird, so enthalten diese Vorschriften wohl die Billigung einer bereits vorher bestehenden Gewohnheit. Diese Vorschriften sollen der Frau die Zeit zur vollen Erholung sichern und deshalb wird die Sanktion beigefügt: Sie soll unrein sein. Dass die Hebräer ein weibliches Wesen geringer achteten als ein männliches, geschah wohl, weil ein Weib die Sünde in die Welt gebracht hat (Orig.), und so ist diese Vorschrift eine Spur des Glaubens an die Erbsünde. - im Blute ihrer Reinigung bleiben. Zu Hause, abgesondert. - Und wenn die Tage ihrer Reinigung vorüber sind, sei es für einen Sohn oder für eine Tochter, Also 40, bezügl. 80 Tage. - soll sie ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer Für die legale Sünde der Mutter, die Unreinheit. - vor den Eingang des Zeltes des Zeugnisses In den Vorhof. - bringen und dem Priester übergeben. Dieser soll es vor dem Herrn darbringen Vergl. [Lk 2,22]. - und für sie beten, Ihr Sühne schaffen. - und so wird sie von ihrem Blutflusse rein werden. Dies sind die Bestimmungen über diejenige, die einen Knaben oder ein Mädchen gebärt. Wenn aber ihre Hand es nicht aufzubringen vermag und sie kein Lamm darbringen kann, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine zum Brandopfer, und die andere zum Sündopfer; und der Priester soll für sie beten, und so wird sie rein werden. Zusatzbestimmung.

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