Leviticus 20
Biblia Sacra (Allioli-Arndt)
Public domain Quelle: vulgata.info
c. Festsetzung der Todesstrafe gegen die, welche ihre Kinder dem Moloch darbringen (V. 5), Zauberer und Wahrsager befragen (V. 8), ihre Eltern verwünschen (V. 9), gewisser schwerer Vergehen gegen die Sittlichkeit sich schuldig machen. (V. 21) d. Schluss: Erneute Mahnung zur Heiligkeit. (V. 26) Anhang: Gebot, Wahrsager zu steinigen.
1 Und der Herr redete zu Moses und sprach: 2 Dies sollst du den Söhnen Israels sagen: Wer unter den Söhnen Israels, oder unter den Fremdlingen, die in Israel wohnen, Für sie galt auch das Gebot [3Mos 17,8]. - eines von seinen Kindern dem Götzen Moloch überliefert, Wie [3Mos 18,21]. - soll des Todes sterben; das Volk des Landes soll ihn steinigen. 3 Und ich selbst werde mein Angesicht wider ihn richten und ihn ausrotten aus der Mitte seines Volkes, weil er eines von seinen Kindern dem Moloch überliefert, und mein Heiligtum verunreinigt, und meinen heiligen Namen entweiht hat. 4 Wenn aber das Volk des Landes lässig wäre und, mein Gebot gleichsam geringachtend, den Menschen, der dem Moloch eines von seinen Kindern überliefert hat, frei ließe und ihn nicht töten wollte, 5 so werde ich mein Angesicht wider diesen Menschen und wider sein Geschlecht Die Geschlechtsgenossen waren zunächst zum Einschreiten gegen den Frevler verpflichtet. Die Nichterfüllung dieser Pflicht ist auch ein Zeichen dafür, dass sie gleichfalls sich in Gefahr befinden, dem Molochdienst anheimzufallen. - richten, und werde ihn und alle, die ihm beigestimmt haben, dass er mit dem Moloch buhlte, aus der Mitte seines Volkes austilgen. 6 Derjenige, der sich an die Zauberer Hebr.: Totenbeschwörer. - und Wahrsager wendet und mit ihnen buhlt, gegen einen solchen werde ich mein Antlitz wenden und werde ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten. 7 Heiliget euch und seid heilig; denn ich bin der Herr, euer Gott. 8 Haltet meine Gebote und tuet sie; ich bin der Herr, der euch heiligt. Vergl. [3Mos 11,44]. - 9 Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben; er hat seinem Vater und seiner Mutter geflucht, sein Blut komme über ihn. Die Strafe gilt für das Verbrechen [3Mos 18,7], ebenso wie für den Fluch. - 10 Wenn jemand mit der Frau eines andern die Ehe bricht und einen Ehebruch mit dem Weibe seines Nächsten begeht, so soll sowohl der Ehebrecher als die Ehebrecherin des Todes sterben. Sündigte ein Verheirateter mit einer Ledigen, nicht Verlobten, so war dies einfache Buhlerei, nicht Ehebruch, da er ja nicht an eine Frau gebunden war, sondern mehrere nehmen konnte. Durch die Sünde aber mit der Frau eines anderen brach er dessen Ehe, eine Verfehlung, die im Orient als dem Morde gleichstehend angesehen wird und deshalb eine ebenso schwere Strafe fordert, will der Gesetzgeber nicht Anlass zur Selbstrache geben. - 11 Wenn jemand seiner Stiefmutter beiwohnt und die Scham seines Vaters entblößt, so sollen beide des Todes sterben; Vergl. [3Mos 18, 5Mos 27]. Die Blutschande und andere unnatürliche Unzucht forderte so harte Strafen, teils zur Abschreckung, da sie unter den Heiden herrschend waren, teils weil sie nicht selten zu Ehren der Götzen getrieben wurden, mithin ein Verbrechen gegen Gott einschlossen, auf das der Tod stand. - ihr Blut komme über sie. Sie mögen sich ihren Tod selbst zuschreiben. - 12 Wenn jemand seiner Schwiegertochter Die Witwe ist. Im anderen Falle ist ja bereits V. 10 der Tod verhängt. - beiwohnt, so sollen beide sterben, weil sie eine schwere Schandtat begangen haben; ihr Blut komme über sie. 13 Wenn jemand mit einem Manne Umgang hat wie mit einem Weibe, so haben beide eine Greueltat verübt, sie sollen des Todes sterben; ihr Blut komme über sie. 14 Wer sich neben der Tochter deren Mutter zum Weibe nimmt, hat ein schweres Verbrechen begangen; man soll ihn mit jenen lebendig Der Zusatz der Vulgata „lebendig“ ist nicht ganz gerechtfertigt. Wahrscheinlich wurden sie vorher gesteinigt, dann zur Beschimpfung verbrannt. Vergl. [Jos 7,15.25]. - verbrennen, und eine so große Freveltat soll nicht in eurer Mitte bleiben. 15 Wer mit einem Rindvieh oder Schaf fleischlichen Umgang hat, soll des Todes sterben; und das Tier sollt ihr gleichfalls töten. 16 Ein Weib, das sich irgendeinem Tiere hingibt, soll mit diesem zugleich getötet werden; ihr Blut komme über sie. 17 Wenn jemand seine Schwester, Seine Halbschwester. - die Tochter seines Vaters, oder die Tochter seiner Mutter, nimmt und ihre Scham sieht, und sie sieht die Scham ihres Bruders, Vollzieht den Beischlaf. - so haben beide eine Schandtat begangen; sie sollen vor den Augen ihres Volkes getötet werden, weil sie ihre Scham voreinander entblößt haben, und sie sollen ihr Verbrechen tragen. 18 Wenn jemand mit einem Weibe zur Zeit ihres Monatsflusses Umgang hat Mit Kenntnis des Umstandes. - und ihre Scham entblößt, und sie deckt den Brunnen ihres Blutes auf, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden. Dies ist kein Widerspruch gegen [3Mos 15,24]. Dort war von der Unreinigkeit die Rede, hier von der Strafe im Gerichtsverfahren, wenn das Verbrechen öffentlich bekannt wird. - 19 Die Scham der Schwester deiner Mutter und der Schwester deines Vaters sollst du nicht entblößen; wer dies tut, hat die Scham seines Fleisches entblößt, und beide sollen ihr Verschulden tragen. Hier wird keine bürgerliche, von der Obrigkeit zu vollstreckende Strafe festgesetzt, sondern Gott selbst die Bestrafung vorbehalten. - 20 Wenn jemand mit seines Vaterbruders oder Mutterbruders Weib Umgang hat und die Scham seiner Verwandtschaft Hebr.: Seines Oheims. - entblößt, so sollen beide ihre Sünde tragen: sie werden kinderlos sterben. Entweder erhalten sie keine Kinder (Gregor der Große) oder diese sollen als illegitim gelten. (Aug.) Die Strafen 9 – 21 entsprechen den Gesetzen [3Mos 18,7-23]. - 21 Wer seines Bruders Weib nimmt, begeht, was nicht erlaubt ist, er hat die Scham seines Bruders entblößt; sie werden kinderlos sein. 22 Haltet meine Satzungen und Bestimmungen und tut sie, damit das Land, in das ihr ziehen sollt, um darin zu wohnen, nicht auch euch ausspeie. 23 Wandelt nicht nach den Satzungen der Völker, welche ich vor euch vertreiben will. Denn sie haben alles das getan, und deshalb habe ich sie verabscheut. 24 Euch aber sage ich: Nehmet ihr Land zu Besitz, das ich euch zum Erbe geben werde, ein Land, das von Milch und Honig fließt. Ich bin der Herr, euer Gott, der euch von den übrigen Völkern ausgesondert hat! Der Ausdruck ist gewählt, um auf V. 25ff hinüberzuleiten. Auch Balaam erkennt in Israel ein Volk, das abgesondert wohnt. [4Mos 23,9]. - 25 Machet darum auch ihr einen Unterschied zwischen reinem und unreinem Vieh, und reinen und unreinen Vögeln, damit ihr eure Seelen nicht durch Vieh, Vögel, oder irgend etwas beflecket, was sich auf Erden regt und wovon ich euch kundgegeben habe, dass es unrein ist. Hebr.: ausgesondert habe, um es für unrein zu erklären. - 26 Ihr sollt mir heilig sein, Die Heiligkeit ist also Reinheit, Absonderung von dem, was befleckt. - weil ich heilig bin, ich der Herr, und euch aus den übrigen Völkern ausgesondert habe, dass ihr mein seiet. 27 Wenn sich in einem Manne oder einem Weibe ein Geist der Zauberei Ein Totengeist. oder Wahrsagerei findet, so sollen sie des Todes sterben; man soll sie steinigen, ihr Blut komme über sie.
Zitiert in 16
- Dieses Kapitel Summa (EN)(II-II 60.6
III 47.4) - V. 1 Reconciliatio Et Paenitentia(§17)
- V. 2 Reconciliatio Et Paenitentia(§17)
- V. 3 Reconciliatio Et Paenitentia(§17)
- V. 4 Reconciliatio Et Paenitentia(§17)
- V. 5 Reconciliatio Et Paenitentia(§17)
- V. 6 Reconciliatio Et Paenitentia(§17)
- V. 7 Reconciliatio Et Paenitentia(§17)Verbum Domini(§77)
- V. 8 Summa (EN)(I-II 102.5)
- V. 9 Summa (EN)(I-II 105.2
II-II 76.3) - V. 16 Summa (EN)(I-II 105.2)
- V. 18 Summa (EN)(Suppl 64.4)
- V. 26 CCC(¶2813)