Leviticus 24

b. Die Israeliten sollen Sorge tragen, dass die Lampe in der Stiftshütte stets brenne und die Schaubrote allezeit aufliegen. (V. 9) c. Wiederholte Einschärfung der Strafbestimmung für Gotteslästerung (der Steinigung) und des Gesetzes der Wiedervergeltung.

Und der Herr redete zu Moses und sprach: Gebiete den Söhnen Israels, dass sie dir ganz reines und klares Hebr.: gestoßenes. - Olivenöl bringen, zur steten Besorgung der Lampen [2Mos 27,20] - außerhalb des Vorhanges des Zeugnisses im Zelte des Bundes. Und Aaron soll sie herrichten vom Abend bis zum Morgen Nach den Rabbinen brannten am Tage nur drei, bei Nacht alle sieben. - vor dem Herrn, nach ewig für euch von Geschlecht zu Geschlecht geltender Vorschrift und Satzung. Auf dem Leuchter [2Mos 25,31-37] - von ganz reinem Golde sollen sie immerdar vor dem Angesichte des Herrn aufgestellt werden. Nimm auch feines Mehl, backe daraus zwölf Brote, auf jedes sollen zwei Zehntel kommen, Also 3 – 4 Kilo Mehl. - und schichte sie vor dem Herrn auf, je sechs und sechs einander gegenüber, In zwei Reihen, sechs in jeder Reihe übereinander. - auf den reinen Tisch; [2Mos 25,23-25] - und lege auf dieselben ganz reinen Weihrauch, Zum Zeichen, dass die Brote Gott gehören, wie der Weihrauch nur für Gott verbrannt ward. - dass dieses Brot zur Erinnerung an das Opfer für den Herrn diene. Hebr.: Als Gedächtnisopfer vor dem Brote, diene als ein Gott dargebrachtes Feueropfer. – Von dem Brote kam nichts auf den Altar. Dieselben werden [3Mos 2] und [3Mos 6,14-18] nicht genannt, weil sie im Namen des Volkes, nicht der einzelnen, dargebracht werden. Der Text ist im übrigen schwerlich unverdorben. - An jedem Sabbate sollen die Brote gewechselt werden vor dem Herrn und andere von den Söhnen Israels empfangen werden, nach ewig geltendem Übereinkommen, und sollen Aaron und seinen Söhnen gehören, dass sie dieselben an heiliger Stätte verzehren; denn sie sind etwas Hochheiliges von den Opfern des Herrn nach ewig geltendem Rechte. Aber siehe, der Sohn eines israelitischen Weibes, den sie von einem Ägypter unter den Söhnen Israels geboren hatte, Der Umstand, dass der Übeltäter kein Vollisraelit ist, gibt Anlass zu der durch Beispiele erläuterten Bestimmung, dass das Gesetz, insbesondere die Strafe, auch für Fremde gelte. Mit den Israeliten war viel anderes Volk mitgezogen. [2Mos 12,38] - ging aus und geriet mit einem Israeliten im Lager in Streit. Und weil er den Namen Gott, den Herrn. Schon in der Septuag. gibt sich die Scheu kund, den Namen Gottes Jahve oder auch das Wort Gottes auszusprechen. Demgemäß ist wohl hier und am Ende von V. 16 der Gottesname Jahve später durch „der Name“ ersetzt worden. - gelästert und ihm geflucht hatte, führte man ihn zu Moses. (Seine Mutter hieß Salumith, eine Tochter Dabris vom Stamme Dan.) Und sie legten ihn in Gewahrsam, bis sie erkannten, was der Herr gebiete. Dieser redete zu Moses und sprach: Lasse den Lästerer hinausführen vor das Lager, und alle, die es gehört, sollen ihm die Hände auf das Haupt legen, Um so Zeugnis gegen ihn abzulegen. - und das ganze Volk soll ihn steinigen. Und den Söhnen Israels sage: Ein Mensch, der seinem Gott flucht, soll seine Sünde tragen. Auch der Nichtisraelit, der seinen Gott lästert, versündigt sich, denn er zeigt, dass ihm nichts heilig ist, und verführt leicht auch Israeliten zu Gleichem, gegenüber dem wahren Gott. Weil aber die Götzen etwas Wesenloses sind, wird gegen eine ihnen zugefügte Lästerung nicht eingeschritten. - Und wer den Namen des Herrn lästert, soll des Todes sterben; die ganze Gemeinde soll ihn steinigen, er sei ein Eingeborner oder ein Fremdling. Wer den Namen des Herrn lästert, soll des Todes sterben. Wer einen Menschen schlägt und tötet, soll des Todes sterben. Es handelt sich hier darum, dass das gleiche Gesetz für Einheimische und Fremdlinge gilt; darum wird auf die Tötung eines Sklaven hier nicht Rücksicht genommen. [2Mos 21,20] - Wer ein Tier erschlägt, Absichtlich. [2Mos 21,12-14] - soll es ersetzen, das ist Seele für Seele. Leben um Leben. - Wer einem seiner Mitbürger einen Schaden an seinem Leibe zufügt, dem soll geschehen, wie er getan hat: Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn soll er hergeben; denselben Leibesschaden, den er einem andern zugefügt hat, soll er selbst leiden müssen. Wer ein Stück Vieh erschlägt, soll ein anderes dafür erstatten. Wer einen Menschen erschlägt, soll seine Strafe erdulden. Der Inhalt von V. 17, V. 18 wird kurz wiederholt, um nachträglich einzuschärfen, dass nicht nur in Bezug auf Vermögenstrafen, sondern auch in Bezug auf die Todesstrafe Fremdling, und Vollisraelit gleich zu behandeln sind. Gleiches Recht gelte unter euch, es habe ein Fremdling oder ein Bürger sich versündigt; denn ich bin der Herr, euer Gott. Und Moses redete zu den Söhnen Israels; und sie führten den, welcher gelästert hatte, vor das Lager hinaus und steinigten ihn. Und die Söhne Israels taten, wie der Herr dem Moses geboten hatte.

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