Leviticus 27

B. Anhang. (Kap. 27) Zusätze zu der levitischen Gesetzgebung: a. Vorschrift, die freiwillig gemachten Gelübde zu erfüllen. (V. 25) b. Gesetz, die Erstgeburt dem Herrn zu weihen. (V. 27) c. Vorschrift über die Gott geweihten Gaben und die Zahlung der Zehnten.

Und der Herr redete zu Moses und sprach: Rede zu den Söhnen Israels und sage ihnen: Wenn jemand ein Gelübde macht und sich selbst Gott weiht, V. 2 – 8: Personen. Der zweite Gegenstand V. 9: Vieh. - so soll er ein Lösegeld nach dem Schätzungswert geben. Die Vollkommenheit der menschlichen Natur bietet den Maßstab für die Verschiedenartigkeit der Schätzung. Das mittlere Alter steht höher als das Kindes- oder Greisenalter. Der Mann ist dem Weibe vorzuziehen. Vergl. [1Kor 11,1ff]. - Ein Mann von zwanzig bis zu sechzig Jahren soll fünfzig Sekel Silber 50 Sekel sind gegen 115 Mark. - nach dem Gewichte des Heiligtums Siehe [2Mos 30,13]. - geben. Eine Frau soll dreißig geben. Ist jemand von fünf Jahren bis zu zwanzig Jahren alt, so soll eine männliche Person zwanzig Sekel geben; eine weibliche zehn. Für einen Knaben von einem Monat bis zu fünf Jahren sollen fünf Sekel gegeben werden; für ein Mädchen drei. Wer sechzig Jahre und darüber alt ist, soll, wenn er ein Mann ist, fünfzehn Sekel geben; eine Frau zehn. Ist der Betreffende arm und kann er nicht den Schätzungswert geben, so stelle er sich dem Priester vor; und was dieser festsetzt, je nachdem er sieht, dass der andere es geben kann, so viel soll dieser geben. Hat aber jemand ein Tier Hebr.: Und wenn es ein Tier ist, von welchem man Jahve Opfer bringen kann, so soll alles, was jemand dem Herrn davon gibt, als geheiligt gelten. – Also Rindvieh, Schafe, Ziegen sollen Gott geheiligt bleiben und verbrannt werden. - gelobt, welches man dem Herrn opfern kann, so soll es als geheiligt gelten und soll nicht vertauscht werden können, das ist weder ein gutes mit einem schlechten, noch ein schlechtes mit einem guten; und wenn man es vertauscht, Betrüglicher Weise. - so soll sowohl das ausgetauschte wie das eingetauschte dem Herrn geheiligt sein. Wenn jemand ein unreines Tier gelobt, welches dem Herrn nicht zum Opfer dargebracht werden kann, so soll man dasselbe vor den Priester führen, welcher urteilen soll, ob es gut oder schlecht ist, und den Wert bestimmen wird. Bei den vorhergehenden Bestimmungen ist bereits von Gott das Erforderliche festgesetzt. - Will also der, welcher es darbringt, diesen Wert erlegen, so soll er noch den fünften Teil zu der Schätzungssumme hinzulegen. Im andern Falle wird es nach der Schätzung verkauft. Die Absicht der Bestimmung ist wohl, es zu verhüten, dass Gelobende leicht an den Loskauf dachten und denselben für das Recht des Verkaufes einen Ausgleich aufzuerlegen. - Wenn jemand sein Haus gelobt und dem Herrn weiht, so soll es der Priester besichtigen, ob es gut oder schlecht ist, und nach dem Werte, den er alsdann bestimmt, soll es verkauft werden. Wenn es der Gelobende aber einlösen will, so soll er den fünften Teil noch zu der Schätzungssumme hinzulegen, und das Haus soll ihm gehören. Wenn jemand einen Acker seines Besitzes gelobt und dem Herrn weiht, so soll der Wert desselben nach Maßgabe der Aussaat abgeschätzt werden. Da die Äcker Gott gehören und nur ihr Ertrag veräußert werden kann, darf kein Hebräer Gott den Acker geloben, sondern nur die Früchte bis zum nächsten Jubiläum. - Wird das Land mit dreißig Scheffeln Hebr.: Chomer, Maß für trockene Dinge, = 1 Kor oder 10 Epha = 393,3 Liter (nach anderen 201,2) - Gerste besät, so soll es für fünfzig Silber-Sekel verkauft werden. Auf jedes Jahr der fünfzigjährigen Periode entfällt so ein Sekel. - Hat er gleich vom Anfangsjahre eines Jubiläums an den Acker gelobt, So hoch der Betrag der Saat ist von einem Jubeljahr zu andern. - so soll man ihn so hoch abschätzen, als er gelten kann; wenn es aber einige Zeit nachher geschieht, so soll der Priester das Geld nach der Anzahl der Jahre berechnen, welche noch bis zum Jubeljahre übrig sind, und alsdann ist dies von dem Schätzungswerte abzuziehen. Will der Gelobende den Acker einlösen, so soll er den fünften Teil der Schätzungssumme hinzufügen, und er darf ihn zum Eigentum erhalten. Erst durch die Lösung erlangt er das Recht, frei über das Feld zu verfügen, z.B. es bis zum nächsten Jubeljahr zu verkaufen. - Wenn er ihn aber nicht auslösen will, sondern der Acker wird an irgend einen andern verkauft, so kann der Gelobende ihn nachher nicht mehr einlösen; Nach der Vulgata: Wenn jemand seinen Acker gelobt und nicht losgekauft hat, soll er von den Priestern den Acker nicht zurückerhalten, und wenn die Priester den Acker vor dem Jubeljahr verkaufen, soll derselbe nicht mehr seinem früheren Herrn, sondern den Priestern zufallen. Nach dem Hebr. stellt sich die Sache anders: Löst er das Feld nicht ein, verkauft es aber trotzdem an einen anderen, so kann es nicht wieder eingelöst werden. - denn Auszutilgen. - wenn die Zeit des Jubeljahres kommt, soll er dem Herrn geweiht sein Hebr.: wie ein dem Bann verfallenes Feld. - und gehört als geweihtes Gut zum Rechte der Priester. Wenn ein Acker, der gekauft und nicht von den Vorfahren ererbt worden ist, dem Herrn geweiht wird, so soll der Priester nach der Zahl der Jahre bis zum Jubeljahre den Wert berechnen, und diesen soll der Gelobende dem Herrn geben. Hebr.: Am gleichen Tage. Nur so wurde für denjenigen, dessen, wenn auch verkaufter, Erbacker das Grundstück war, das Recht [3Mos 25,25ff] gewahrt, diesen Acker zu jeder beliebigen Zeit einzulösen. - Im Jubeljahre aber soll der Acker wieder an den vorigen Eigentümer zurückkommen, der ihn verkauft und als Besitz zu eigen gehabt hatte. Alle Schätzungen sollen nach dem Sekel des Heiligtums bemessen werden. Der Sekel hat zwanzig Obolen. Vergl. [2Mos 30,13]. Eine Obole ist eine Gerah, etwa 12 Pfennige. - Das Erstgeborne, das dem Herrn gehört, soll niemand weihen und geloben dürfen; Die Erstgeburt des Viehes gehörte Gott ohnehin schon und konnte ihm also nicht geweiht werden. Siehe [2Mos 13,2]. - es sei Rind oder Schaf, Oder Ziege. - sie gehören dem Herrn. Ist es aber ein unreines Tier, Die Erstgebornen reiner Tiere, die wegen eines Defektes unrein sind. Unreine Tiere konnten weder durch ein Gelübde, noch sonst wie Gott geweiht werden. Nur das Erstgeborene des Esels ist zu lösen. [2Mos 13,13] - so soll es der Opfernde auslösen, so hoch, wie du es schätzest, und soll noch den fünften Teil des Wertes hinzutun. Will er es nicht auslösen, so soll es an einen andern verkauft werden, so teuer als es von dir geschätzt ward. Alles, was dem Herrn gänzlich geweiht wird, Hier ist von Banngaben an Gott die Rede, die sich von den Gelobungen dadurch unterscheiden, dass bei ihnen eine Einlösung in keinem Falle statthaft ist. - es sei Mensch, oder Tier, oder Feld, kann nicht verkauft, noch ausgelöst werden. Was einmal gänzlich geweiht ist, soll dem Herrn hochheilig sein. Und alles so Geweihte, das von jemandem geopfert wird, soll nicht eingelöst werden, sondern des Todes sterben. Nach dem Hebr. ist in diesem Verse von Bannfluch die Rede. Wenn irgend Menschen mit dem Banne belegt werden, so dürfen sie nicht losgekauft werden, sondern müssen getötet werden. Dieser Bann wird von der Obrigkeit unter Mitwirkung des Volkes zur Ehre Gottes an hartnäckigen Feinden Gottes, die oft zugleich Feinde seines Volkes sind, vollstreckt z.B. an israelitischen Götzendienern. [5Mos 13,16]. Vergl. [1Sam 15]. (Amalek) - Alle Zehnten Der Zehnte war eine vorisraelitische und auch außerisraelitische Einrichtung. [1Mos 14,20, 1Mos 28,22] Deshalb wird er hier als bekannt vorausgesetzt. Er wird hier als der Gott, dem Landesherrn (vergl. auch [3Mos 25] Sabbat- und Jubiläumsjahr) gebührende Tribut betrachtet. Über die Verwendung des Zehnten siehe [4Mos 18,21-32]. - vom Boden, sowohl von der Feldfrucht, wie von den Früchten der Bäume, gehören dem Herrn und sind ihm geweiht. Wenn aber jemand seine Zehnten einlösen will, soll er den fünften Teil des Wertes dazutun. Alle Zehnten von Rindern und Schafen und Ziegen, von allem, was unter dem Stabe des Hirten hindurchgeht, Der Hirt zählt mit aufgehobenem Stabe. Also: Ohne Auswahl, wie die Tiere bei der Zählung kommen. was immer das zehnte Stück ist, soll dem Herrn geweiht werden. Und es soll dabei keine Auswahl statthaben, weder zwischen Gutem, noch Schlechtem, und eines nicht mit dem andern vertauscht werden. Im Fall es aber jemand dennoch vertauscht, soll das Ausgetauschte wie das Eingetauschte dem Herrn geweiht sein und nicht ausgelöst werden können. Dies sind die Gebote, die der Herr dem Moses für die Söhne Israels am Berge Sinai gegeben hat.

Zitiert in 8