Leviticus 5
Biblia Sacra (Allioli-Arndt)
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b. Vorschriften über das Sündopfer für gewisse Versündigungen: Verheimlichung der Wahrheit, (V. 1) Berührung einer unreinen Sache (V. 3), Vergessen eines durch einen Eid bekräftigten Versprechens (V. 13), Verletzung einer rituellen Vorschrift (V. 16) oder irgend einer anderen Vorschrift aus Irrtum.
1 Wenn jemand sündigt, Die hier genannten drei Versündigungen sind im gleichen Sinne zu fassen wie die in [3Mos 4] genannten. Der ursprüngliche Text hat im Laufe der Zeit vom heiligen Verfasser wohl einige kasuistische Zusätze erhalten. - indem er die Stimme des Beschwörenden anhört und Zeuge ist, weil er es entweder selbst gesehen, oder es sonst weiß, so wird er, falls er es nicht anzeigt, Da die Zeugenaussagen in der israelitischen Rechtsprechung überaus wichtig waren, musste alles daran liegen, jeden, der eine Aussage machen konnte, zu solcher zu bewegen. – Die Zeugen eines Verbrechens wurden durch Ausrufen einer Beschwörung zum Aussagen aufgefordert. [Spr 29,24, Rich 17,2] Die Pflicht, alsdann Zeugnis abzulegen, ergab sich aus der Überzeugung, dass das Recht im Namen Gottes gesprochen werde. [5Mos 1,17, 2Chr 19,6] - Schuld auf sich laden. Im Hebr.: Wenn jemand… es nicht anzeigt und infolge dessen Verschuldung trägt – der Nachsatz folgt erst V. 5. - 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, es sei ein von einem Tiere getötetes, oder von selbst gestorbenes Wesen, oder irgend ein Gewürm, Hebr.: Es sei das Aas eines unreinen Wildes, oder das Aas eines unreinen Viehs, oder das Aas von unreinem Gewürm. - ohne an seine Unreinigkeit zu denken, der ist schuldig und hat gesündigt. Hebr.: Ohne dass er sich dessen bewusst wird, der ist unrein und gerät in Schuld. - 3 Und wer etwas von der Unreinigkeit an einem Menschen anrührt, irgend welche Unreinigkeit, infolge wovon man befleckt zu werden pflegt, ohne sich dessen bewusst zu werden, aber nachher es erkennt, der soll schuldig sein. 4 Wenn jemand schwört und mit seinen Lippen ausspricht, er wolle etwas Böses oder Gutes tun, und dies mit einem Eide und mit Worten bekräftigt, ohne sich dessen bewusst zu werden, nachher aber sein Vergehen erkennt, Hebr.: Oder wenn jemand leichtfertigerweise schwört, dass er irgend etwas Böses oder Gutes tun wolle, in allen Dingen, bei denen man leichtfertigerweise schwört, ohne dass er sich dessen bewusst wird, es aber nachher inne wird und durch irgend etwas derartiges in Schuld gerät. - 5 so soll er Buße tun für die Sünde, Hebr.: So soll er, wenn er durch irgend etwas derartiges in Schuld gerät, bekennen, wessen er sich schuldig gemacht hat (V. 6), sodann soll er Jahve als Buße für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht usw. Die in V. 1 – 4 genannten Sünden forderten also ein Bekenntnis. - 6 und ein Lamm oder eine Ziege aus der Herde darbringen, Als Sündopfer darbringen. - und der Priester soll für ihn und seine Sünde beten. Und der Priester soll ihm wegen seines Vergehens Sühne schaffen. - 7 Wenn er aber nicht ein Stück Kleinvieh zu opfern vermag, so soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dem Herrn darbringen, Das Gleiche für Arme [3Mos 12,8]. - eine als Sündopfer, und die andere als Brandopfer. 8 Diese soll er dem Priester übergeben, der zuerst die für das Sündopfer bestimmte darbringen und ihr den Kopf umdrehen Hebr.: abreißen. Vergl. [3Mos 1,15]. - soll, nahe bei den Halsfedern, so dass er am Halse hängen bleibe und nicht ganz abgerissen werde. 9 Sodann soll er etwas von ihrem Blute an die Seite des Altares sprengen; was aber übrig bleibt, soll er am Boden desselben herabträufeln lassen, weil Fehlt im Hebr., wie auch [3Mos 4,21.24]. - es ein Sündopfer ist. 10 Die andere aber soll er als Brandopfer verbrennen, wie es dargebracht zu werden pflegt; und der Priester soll für ihn und seine Sünde beten, und es wird ihm vergeben werden. Hebr.: wie [3Mos 4,26]. - 11 Wenn aber seine Hand nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zu opfern vermag, so soll er den zehnten Teil eines Epha Ein Epha = 20,12 Liter (nach anderen 39 Liter). - feinen Mehles als Sündopfer darbringen; doch soll er an dieses kein Öl tun, Das Öl ist das Sinnbild der Freude. Über die Sünden muss man trauern. - noch Weihrauch darauf streuen, denn es ist ein Sündopfer. 12 Und er soll es dem Priester übergeben, der eine Handvoll davon nehmen und auf dem Altare verbrennen soll, zum Gedächtnis Zum Gedächtnisopfer, das auf dem Altare verbrannt wird, um den Opferer bei Gott in Erinnerung zu bringen. Öl und Weihrauch gehörten zum Speiseopfer. - für den, der es dargebracht hat; 13 und er soll für ihn beten und ihn versöhnen, Wenn ihm der Priester so Sühne geschafft haben wird. - der übrige Teil aber soll ihm als Gabe zufallen. 14 Und der Herr redete zu Moses und sprach: 15 Wenn Die folgenden Bestimmungen fordern [3Mos 5,16] und [3Mos 6,5] eine Restitution, einen Widder als Opfer, und zwar für den bestimmten Preis von 2 Sekeln. - jemand aus Versehen heilige Gebräuche übertritt und sich so an dem, was dem Herrn geheiligt ist, versündigt, Hebr.: Wenn jemand etwas veruntreut und sich unvorsätzlich an dem vergreift, was Jahve geheiligt ist. Der heilige Augustin denkt an die den Priestern gebührenden Abgaben, welche nicht als hochheilig bezeichnet werden. Solche sind die Erstlinge der Früchte [4Mos 18,12ff], die Erstgeburten der Tiere (V. 15ff), das Gebannte [4Mos 18,14] und insbesondere die Abgaben von den Friedopfern. [3Mos 23,20] u. a. Heilig heißt auch der Zehnte, doch galten für dessen Verzehrung die im Texte angegebenen Beschränkungen nicht. [4Mos 18,31] - so soll er für sein Vergehen einen fehlerfreien Widder aus der Herde darbringen, wie man solchen für zwei Sekel nach dem Gewichte des Heiligtums kaufen kann. 16 Auch soll er den Schaden, den er verursacht hat, erstatten und noch den fünften Teil darüber dazulegen, und soll es dem Priester übergeben, der für ihn beten und den Widder opfern soll, und es wird ihm vergeben werden. 17 Wenn jemand aus Unwissenheit fehlt und etwas von dem tut, was durch das Gesetz des Herrn verboten ist, und der einer Sünde Schuldige erkennt sein Vergehen, Die Vorschrift bezieht sich auf die V. 15 bezeichneten Vergehen, wie die Schlussformel V. 19 zeigt, weshalb das [3Mos 4,27] bezeichnete Opfer nicht beizufügen war. - 18 so soll er einen fehlerfreien Widder aus der Herde dem Priester darbringen, nach der Größe und Schätzung der Sünde; und dieser soll für ihn beten, weil er unwissentlich gehandelt hat; Hebr.: Und der Priester schaffe für ihn Sühnung wegen seines Fehlers, den er unbewusst begangen hat. - und es wird ihm vergeben werden, 19 denn aus Versehen hat er wider den Herrn gesündigt. Es ist ein Schuldopfer, hat er sich doch gegen Jahve verschuldet. Während Brandopfer und Friedopfer schon in vormosaischer Zeit üblich waren, sind Sündopfer und Schuldopfer erst späteren Ursprunges, erst durch die mosaische Gesetzgebung eingeführt worden. Deshalb wird das Wesen und die Anwendung dieser Opfer genauer bestimmt. 20 Der Herr redete zu Moses und sprach: 21 Jemand, der sündigt und mit Verachtung des Herrn Jede Sünde gegen den Nächsten ist auch zugleich Sünde gegen Gott. Die hier benannten Sünden sind nicht solche der Unwissenheit. - seinem Nächsten Vorzüglich seinen Volksgenossen. - etwas bei ihm Hinterlegtes und seiner Treue Anvertrautes ableugnet, oder mit Gewalt etwas erpresst, oder ein Unrecht antut, 22 oder etwas Verlornes findet, und es ableugnet, und überdies einen falschen Eid schwört, oder welche Handlung immer von den vielen begeht, durch welche die Menschen zu sündigen pflegen, Das falsche Schwören bezieht sich auf die genannten Handlungen. - 23 soll, seiner Schuld bewusst, 24 alles, was er betrügerisch behalten wollte, vollständig, und dazu den fünften Teil dem Eigentümer, dem er den Schaden zugefügt hat, Hebr.: Demjenigen, dem es gehört, soll er es zurückerstatten am Tage, an dem er sein Schuldopfer darbringt – also ohne Verschub. - zurückerstatten. 25 Und als Sündopfer soll er einen fehlerfreien Widder aus seiner Herde darbringen und ihn dem Priester geben, nach Schätzung und Größe des Vergehens; 26 und dieser soll für ihn vor dem Herrn beten, Hebr.: Und so schaffe der Priester Sühnung für ihn vor Jahve. - und es wird ihm jede Tat vergeben werden, durch welche er sich versündigt hat.
Zitiert in 9
- Dieses Kapitel Summa (EN)(II-II 79.4
Suppl 19.1) - V. 1 Summa (EN)(II-II 68.1
II-II 98.4) Reconciliatio Et Paenitentia(§17) - V. 7 Evangelii Gaudium(§197)
- V. 16 Summa (EN)(I-II 103.2)
- V. 17 Summa (EN)(III 84.7)
- V. 18 Summa (EN)(III 84.7)