Leviticus 7

d. Verhalten und Rechte der Priester bei Schuldopfern (V. 10) e. und bei Friedopfern.

Und dies sind die Vorschriften Dies Opfer wird dem Sündopfer gleichgestellt [3Mos 7,7]. Deshalb werden einige kleine vorher bereits erwähnte Vorschriften nicht wiederholt, wie das Bestreichen des Altares mit dem Blute und die Auflegung der Hand auf das Opfertier. - des Schuldopfers: Sept.: des Widders. - Es ist hochheilig; darum soll da, wo das Brandopfer geschlachtet werden wird, auch das Schuldopfer geschlachtet werden; das Blut desselben soll rings um den Altar gegossen werden. Hebr.: soll ringsum an den Altar gesprengt werden. - Man soll davon den Schwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, opfern; beide Nieren, und das Fett, das an den Weichen liegt, und das Netz der Leber mit den Nieren. Hebr.: Bei den Nieren soll er es wegnehmen. - Und der Priester soll es auf dem Altare verbrennen; es ist ein dem Herrn für die Schuld dargebrachtes Feueropfer. Jeder männliche Abkömmling aus priesterlichem Geschlechte soll von diesem Fleische an heiliger Stätte essen, weil es hochheilig ist. Wie das Sündopfer, so wird auch das Schuldopfer dargebracht; für beide Opfer soll die gleiche Vorschrift gelten. Dem Priester, der sie opfert, sollen sie gehören. Die letzten Worte bieten Gelegenheit, einiges über den Anteil der Priester beizufügen. - Der Priester, welcher das Brandopfer darbringt, soll das Fell desselben erhalten. Und jedes Speiseopfer Hebr.: Ebenso sollen alle Speiseopfer, die im Ofen gebacken werden, so wie alle, die in der Pfanne und auf der Platte bereitet sind, dem Priester gehören, der sie darbringt. - von feinem Mehl, das im Ofen gebacken wird, sowie alles, was auf dem Roste oder in der Pfanne bereitet wird, soll dem Priester gehören, der es darbringt; es mag mit Öl angemacht oder trocken sein, Ohne Öl ist nur das Eiferopfer [4Mos 5,15], doch ist wohl auch an das als Mehlopfer einem Speiseopfer vergleichbare Ersatz-Sündopfer des Armen [3Mos 5,11] gedacht. - unter alle Söhne Aarons soll es zu gleichem Teil für jeden verteilt werden. Nicht nur dem gerade amtierenden Priester zufallen. - Das sind die Vorschriften über das Friedopfer, das dem Herrn dargebracht wird. Wird es als Dankopfer dargebracht, Das Dankopfer (12 – 15) scheint besonders hoch geschätzt worden zu sein unter den Friedopfern. - so soll man ungesäuerte, mit Öl angemachte Brote opfern und ungesäuerte Kuchen, mit Öl bestrichen, und geröstetes Hebr.: eingerührtes. - feines Mehl, und Kuchen mit Öl angemacht, auch gesäuerte Brote zu dem Dankopfer, das als Friedopfer dargebracht wird; Nicht zum Opfer auf dem Altare, siehe [3Mos 2,11], sondern zur Opfermahlzeit und für die Priester. - und zwar soll davon je eines als Erstling dem Herrn geopfert werden, dieses gehöre dem Priester, der das Blut des Schlachtopfers ausgießt. Das Fleisch davon aber soll an demselben Tage gegessen werden, und nichts davon soll bis zum Morgen übrigbleiben. So sollen sie genötigt werden, den Armen einen Teil zu geben. - Bringt jemand infolge eines Gelübdes oder freiwillig ein Schlachtopfer dar, so soll es ebenfalls an demselben Tage gegessen werden; wenn aber etwas zum anderen Tage übrigbleibt, so darf auch das gegessen werden. Was sich aber am dritten Tage vorfindet, Vom Fleische des Opfers. - soll mit Feuer verbrannt werden. Sollte jemand noch am dritten Tage von dem Fleische des Friedopfers essen, so soll das Opfer ungültig sein und dem Darbringenden nichts nützen; ja, wer sich mit solcher Speise verunreinigt, soll der Übertretung schuldig sein. Fleisch, welches mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden; im übrigen mag jeder, der rein ist, Fleisch essen. Wer, während er mit Unreinheit behaftet ist, von dem Fleische des Friedopfers isst, das dem Herrn dargebracht ist, soll ausgetilgt werden aus seinem Volke. Soll aus der Gottesgemeinde ausgestoßen werden. Die weitere Bestrafung bleibt Gott überlassen. - Und wenn jemand mit der Unreinigkeit eines Menschen, oder eines Stück Viehes, oder einer andern Sache, die verunreinigen kann, in Berührung gekommen ist und von diesem Fleische isst, so soll er ausgetilgt werden aus seinem Volke. Und der Herr redete zu Moses und sprach: Sage den Söhnen Israels: Das Fett von Schafen und Rindern und Ziegen Tauben werden nicht erwähnt, da sie kaum Fettteile haben. - sollt ihr nicht essen. Weder von denen, die geopfert werden, noch von anderen. Siehe [3Mos 3,5.16.17]. - Das Fett eines gefallenen Aases und eines Tieres, das von einem wilden Tiere ergriffen Und zerrissen. - ward, möge euch zu verschiedenem Gebrauche dienen. Aber (setzt der hebr. Text hinzu) essen dürft ihr es nicht. Es handelt sich um die oben genannten Tiere, und das Verbot geht nicht auf das mit dem Fleische verwachsene Fett, sondern nur auf die [3Mos 3,3.4] aufgezählten Fettteile. - Wer Fett isst, Hebr.: Denn jeder, der Fett von Tierarten genießt, wie man sie Jahve als Feueropfer darbringt, ein solcher ist wegzutilgen aus seinem Volke. - das dem Herrn als Feueropfer dargebracht werden soll, soll ausgetilgt werden aus seinem Volke. Auch kein Blut von Tieren sollt ihr zur Speise nehmen, es sei von Vögeln oder von Vieh. Jeder, welcher Blut isst, soll ausgetilgt werden aus seinem Volke. Und der Herr redete zu Moses und sprach: Sage den Söhnen Israels und gebiete ihnen: Wer dem Herrn ein Friedopfer darbringt, soll zugleich ein Beiopfer darbringen, das ist ein Trankopfer dazu. Hebr.: Wer Jahve sein Friedopfer darbringt, bringe von seinem Friedopfer den Opferanteil, den er ihm schuldet. - Mit eigenen Händen soll er das Fett des Opfertieres und die Brust bringen; und Hebr.: Die Brust, damit sie als Darbringung (Webe) vor dem Herrn erhoben werde. Und der Priester soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. - nachdem er beides dem Herrn geopfert und geheiligt hat, soll er es dem Priester übergeben, welcher das Fett auf dem Altare verbrennen soll; das Bruststück aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören. Auch das rechte Schulterstück Nach anderen die Hinterkeule. - des Friedopfertieres soll dem Priester Welchem, sagt V. 33. - als Anteil zufallen. Derjenige, welcher von den Söhnen Aarons das Blut und Fett darbringt, soll als seinen Anteil auch das rechte Schulterstück haben. Denn das Bruststück der Erhebung und das Schulterstück der Trennung Hebr.: der Erhebung. - habe ich von den Söhnen Israels, von ihren Friedopfern, genommen und sie Aaron, dem Priester, und seinen Söhnen durch ewiggeltendes Gesetz vom ganzen Volke Israel gegeben. Dies ist die Salbung Hebr.: der Anteil. - Aarons und seiner Söhne nach den heiligen Gebräuchen Hebr.: An den Feueropfern Jahves an dem Tage usw. - des Herrn an dem Tage, an welchem Moses sie hintreten ließ, das Priestertum zu verwalten; und Hebr.: Den Jahve ihnen an dem Tage, an welchem er sie salbte (alle in Aaron und den späteren Hohenpriestern) als eine Gabe seitens der Israeliten überwies, als eine Gebühr, die sie zu entrichten haben auf immer, von Geschlecht zu Geschlecht. - dies Was über Bruststück und Schulterstück gesagt ist. - hat der Herr befohlen, ihnen seitens der Söhne Israels zu geben, als ewige Verbindlichkeit für ihre Geschlechter. Dies sind die Vorschriften über das Brandopfer, das Sündopfer und das Schuldopfer, und für die Einweihungs- und die Friedopfer, welche der Herr Moses auf dem Berge Sinai gab, als er den Söhnen Israels befahl, dem Herrn ihre Opfer in der Wüste Sinai darzubringen. Schlussformel der in Kap. 1 – 7 enthaltenen Bestimmungen und Vorschriften.

Zitiert in 3