Nehemia 10

Die Urkunde des Bundes unterschreiben Nehemias, die Vornehmsten und das gewöhnliche Volk (V. 29), indem sie versprechen, alle Gebote Gottes zu beobachten, insbesondere aber nicht fremde Frauen zu nehmen, den Sabbat zu heiligen, Gaben und Erstlinge darzubringen.

Über dies alles also schließen wir einen Bund und schreiben ihn auf und unsere Fürsten, unsere Leviten und unsere Priester besiegeln ihn. Dieser Vers gehört zum nächsten Kapitel, das er auch in der heutigen Einleitung des hebräischen eröffnet. Diejenigen, welche ihn siegelten, waren: An der Spitze steht Nehemias als Statthalter. Ihm folgt Sedekias wohl als hoher Beamter. Der Hohepriester Eliasib fehlt. Es folgen 21 Namen von Priestern, wohl Vorstehern von Priesterhäusern. (V. 28) Esdras ist als Veranstalter und Leiter nicht genannt, da er gleichsam die Stelle Moses vertritt. Die meisten hier genannten Priesternamen kommen in [Neh 12] wieder vor, wo sie als mit Josua und Zorobabel zurückgekehrt bezeichnet werden. Da nun die im Jahre 536 Heimgekehrten nach hundert Jahren kaum noch leben konnten, bezeichnen die Namen hier wohl die Geschlechter, die von jenen abstammen. Das Gleiche gilt von den 17 Namen der Leviten. (9-13) V. 14-27 sind die Namen von Volkshäuptern für die Geschlechter selbst gesetzt. - Nehemias, der Athersatha, der Sohn Hachelais, und Sedekias, Sarajas, Azarias, Jeremias, Pheshur, Amarias, Melchias, Hattus, Sebenia, Melluch, Harem, Merimuth, Obdias, Daniel, Genthon, Baruch, Mosollam, Abia, Miamin, Maazia, Belgai, Semeja; das waren die Priester. Und die Leviten: Josue, der Sohn Azanias, Bennui, von den Söhnen Henadad, Kedmihel, und ihre Brüder: Sebenia, Odaja, Kelita, Phalaja, Hanan, Micha, Rohob, Hasebia, Zachur, Serebia, Sabania, Odaja, Bani, Baninu, Die Häupter des Volkes: Pharos, Phahathmoab, Älam, Zethu, Bani, Bonni, Azgad, Bebai, Adonia, Begoai, Adin, Ater, Hezekia, Azur, Odaja, Hasum, Besai, Hareph, Anathoth, Nebai, Megphias, Mosollam, Hazir, Mesizabel, Sadok, Jeddua, Pheltia, Hanan, Anaja, Osee, Hanania, Hasub, Alohes, Phalea, Sobek, Rehum, Hasebna, Maasia, Echaja, Hanan, Anan, Melluch, Haran, Baana. Und das übrige Volk, die Priester, Leviten, Türhüter, Sänger, Nathinäer und alle, welche sich von den Völkern der Länder zum Gesetze Gottes abgesondert hatten, deren Frauen, Söhne und Töchter, alle, welche es verstehen konnten, gelobten für ihre Brüder, Hebr.: schlossen sich ihren Brüdern an, den Vornehmen unter ihnen. - die Vornehmen unter ihnen, und wer nur kam, um zu versprechen und zu beschwören, dass sie nach dem Gesetze Gottes wandeln, welches er durch Moses, den Diener Gottes, gegeben, und alle Gebote des Herrn, unsers Gottes, und seine Rechte und seine Satzungen beobachten und halten, und dass wir unsere Töchter dem Volke des Landes nicht geben und ihre Töchter nicht für unsere Söhne nehmen wollten. Diese Vorschriften werden als bekannt vorausgesetzt, also war das Gesetz Moses längst in Kraft und Übung. - Und den Völkern des Landes, welche am Tage des Sabbats Waren und andere Dinge aller Art zum Verkaufe bringen, wollen wir am Sabbate oder an einem geheiligten Tage nichts abnehmen. An den [4Mos 28] und [4Mos 29] erwähnten Festtagen. - Und wir wollen im siebten Jahre den Erlass gewähren und von jeder Schuldforderung abstehen. [2Mos 23,10.11, 3Mos 25,1-7] - Auch wollen wir es uns zum Gebote machen, alljährlich den dritten Teil eines Sekels für den Dienst im Hause unsers Gottes zu geben, In Nachahmung der einmaligen Mosaischen Steuer für das Heiligtum von einem halben Sekel [2Mos 30,13ff], die jeder Israelit vom 20. Jahre an zahlte, ohne Unterschied, ob reich oder arm. Vergl. [Mt 17,24]. - für die Schaubrote [3Mos 24,6] - und für das immerwährende Speiseopfer und für das immerwährende Brandopfer, Ein Lamm morgens und ein solches abends, dazu die Mincha von Semmelmehl mit Öl und das Trankopfer. [4Mos 28,3-8] - an den Sabbaten, Das Doppelte. [4Mos 28,9-15] - den Neumonden, den Festtagen, [4Mos 28,16 - 29,39] - und für die Weihegaben und für die Sündopfer, [3Mos 4,1-5] - dass zur Sühne für Israel gebetet werde, Hebr.: damit Israel versöhnt werde. - und für alles, was im Hause unsers Gottes benötigt ist. Wir warfen also das Los unter den Priestern und Leviten und dem Volk wegen der Darbringung des Holzes, Die Herbeischaffung des Holzes machte wohl viel Mühe. - dass wir es zu bestimmten Zeiten, jahraus jahrein, der Reihenfolge der Häuser unserer Väter gemäß in das Haus unsers Gottes brächten, damit es auf dem Altare des Herrn, unsers Gottes, verbrannt werde, wie im Gesetze Moses' geschrieben steht; und dass wir die Erstlinge unseres Bodens und die Erstlinge aller Früchte von jeder Art von Bäumen von Jahr zu Jahr in dem Hause des Herrn darbrächten und die Erstgeburten unserer Söhne und unsers Viehes, wie im Gesetze geschrieben steht, sowie die Erstlinge unserer Rinder und unserer Schafe im Hause unsers Gottes den Priestern darbrächten, welche im Hause unsers Gottes Dienst tun; Vergl. [2Mos 13,12.13]. - und die Erstlinge unserer Speisen und unserer Trankopfer und die Früchte von jeder Art von Bäumen und der Weinlese und des Öles, wollen wir den Priestern für die Schatzkammer unseres Gottes bringen Dort hatte die Verteilung unter die Priester statt. - und den Zehnten unsers Landes den Leviten. Die Leviten selbst sollen den Zehnten aus allen Städten erheben, wo wir Ackerbau treiben. Der Priester aber, der Sohn Aarons, soll bei den Leviten sein, wenn sie den Zehnten empfangen, Zur Aufsicht. und die Leviten sollen den Zehnten ihres Zehnten in das Haus unsers Gottes zur Schatzkammer in das Schatzhaus bringen. Denn zur Schatzkammer sollen die Söhne Israels und die Söhne Levis die Erstlinge vom Getreide, Wein und Öl bringen, und daselbst sollen die heiligen Geräte und die Priester und die Sänger und die Türhüter und die Diener sein, und wir wollen das Haus unsers Gottes nicht verlassen.

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