Numeri 27
Biblia Sacra (Allioli-Arndt)
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b. Auf die Bitten der Töchter Salphaads bestimmt Gott durch Moses, dass die Töchter derjenigen Familien, welche nach dem Tode des Vaters keine männlichen Erben haben, mit den Verwandten des Vaters das Erbe antreten. (V. 11) c. Gott wiederholt Moses die Mahnung, dass er das Land nicht betreten werde und bestimmt Josue zu seinem Nachfolger.
1 Es traten aber die Töchter des Salphaad herzu, des Sohnes Hephers, des Sohnes Galaads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, der ein Sohn Josephs war; ihre Namen waren: Maala, Noa, Hegla, Melcha und Thersa. Ihre Namen und Abstammung sind im Hinblicke auf das hier Erzählte schon [4Mos 26,29-33] angegeben. - 2 Diese traten vor Moses und Eleazar, den Priester, und alle Fürsten des Volkes, Und die ganze Gemeinde. (Hebr.) - an dem Eingange des Zeltes des Bundes, und sprachen: 3 Unser Vater ist in der Wüste gestorben und war nicht bei dem Aufruhr, welcher gegen den Herrn unter Kore erregt ward, sondern starb um seiner eigenen Sünde Wegen der allgemein menschlichen Sündhaftigkeit. Sie meinten vielleicht, niemand werde männlicher Nachkommenschaft beraubt als wegen einer Sünde. Vergl. [Joh 9,2]. Indem Gott zu Gunsten Salphaads entscheidet, verwirft er dies Vorurteil. - willen; er hatte keine männlichen Nachkommen. Warum soll nun sein Name aus seiner Familie verschwinden, Im Sinne des Gesetzes [4Mos 26,52] lag es, dass der Name eines Israeliten möglichst lange erhalten ward. - weil er keinen Sohn hatte? Gebet uns Erbbesitz unter den Verwandten unsers Vaters! 5 Da brachte Moses ihre Sache zur Entscheidung vor den Herrn. Es handelte sich um eine überaus wichtige Frage, die zunächst den Stamm Manasse berührte, aber deren Entscheidung für alle maßgeblich war. Die Töchter hatten bei den Israeliten außer der Mitgift kein anderes Recht als auf Erhaltung vor und nach der Ehe (zumal wenn diese kinderlos [2Mos 21,9, 3Mos 22,13]). Nach [4Mos 26,53] konnten sie, wenn noch ein Bruder vorhanden war, nicht erben. - 6 Dieser sprach zu ihm: 7 Gerecht ist, was die Töchter Salphaads verlangen; gib ihnen Erbbesitz unter den Verwandten Richtiger: Brüdern. - ihres Vaters, sie sollen ihm im Erbe nachfolgen. 8 Zu den Söhnen Israels aber sprich also: Wenn jemand stirbt, ohne einen Sohn zu hinterlassen, so soll das Erbe auf seine Tochter übergehen; 9 hat er keine Tochter, so soll er seine Brüder zu Nachfolgern haben. 10 Hat er auch keine Brüder, so sollt ihr das Erbe den Brüdern seines Vaters Der Vaterbruder stand dem ersten Besitzer näher. - geben. 11 Hat er aber auch keine Vatersbrüder, so soll das Erbe denen übergeben werden, die ihm am nächsten verwandt sind; dies soll den Söhnen Israels heilig sein als ewig geltendes Recht, wie der Herr dem Moses befohlen hat. Nach dem Hebr.: Eine Festsetzung, nach der die Richter zu urteilen haben. Vergl. [4Mos 36]. - 12 Und der Herr sprach zu Moses: Steige auf das Gebirge Abarim Nach [5Mos 32,49] genauer der Nebo. Überhaupt kommen an letzterer Stelle einige Einzelheiten hinzu, während das hier V. 15 – 17 Gesagt übergangen ist. Als Moses bat, dass Gottes Beschluss [4Mos 20,12] aufgehoben werde, befahl ihm der Herr, auf das Gebirge Abarim zu steigen, um zu sterben. Doch Moses bittet, Gott möchte ihm zuvor einen Nachfolger geben. Gott gewährt dies [4Mos 27,18ff] und wiederholt alsdann das Gebot [5Mos 32,48]. Moses gehorcht. Hier wird vor allem die Aufstellung Josues an Moses Statt berichtet. - hierselbst und schaue von dort das Land, welches ich den Söhnen Israels geben werde. 13 Und wenn du es gesehen hast, wirst auch du zu deinem Volke gehen, wie dein Bruder Aaron gegangen ist, Da Moses und Aaron zu ihren Vätern gesammelt werden, ist Gottes Zorn über sie nicht ein solcher, der sie von dem Frieden einer seligen Ewigkeit ausschließt. - 14 weil ihr mich in der Wüste Sin bei der Empörung der Gemeinde beleidigt habt und mich nicht vor derselben bei dem Wasser habt verherrlichen wollen; das ist Zusatz eines Abschreibers. - das Wasser des Widerspruches zu Kades in der Wüste Sin. 15 Und Moses antwortete ihm: 16 Der Herr, der Gott der Geister alles Fleisches, Der erwählen kann, wen er will. - wolle einen Mann ausersehen, der dieser Gemeinde vorstehe; 17 der an ihrer Spitze ausziehen und heimziehen, der sie aus- und einführen könne, auf dass das Volk des Herrn nicht sei wie Schafe, die keinen Hirten haben. Vergl. [Joh 10,4]. Da die Könige die Hirten der Völker sind, bedeutet das Bild auch die Herrschaft. - 18 Und der Herr sprach zu ihm: Nimm Josue, den Sohn Nuns, einen Mann, in dem der Geist Gottes Der heilige Geist (Aug.), der alle Tugenden verleiht. - ist, und lege ihm deine Hand auf. Moses legt ihm die Hand auf und Josue erhält die Fülle des Geistes. [5Mos 34,9] - 19 Er trete vor Eleazar, den Priester, und die ganze Gemeinde, 20 und du sollst ihm vor aller Augen Vorschriften und einen Teil deiner Herrlichkeit geben, Ihn als Fürsten ausrufen und einen Teil deiner Autorität geben. - damit ihm die ganze Gemeinde der Söhne Israels gehorsam sei. 21 Und soll etwas geschehen, so befrage Eleazar, den Priester, den Herrn für ihn. Hebr.: Er soll aber vor Eleazar treten, dass er für ihn mittels der Entscheidung der Urim vor Jahve anfrage. – Moses wendete sich mit seinen Fragen unmittelbar an Gott, Josue und seine Nachfolger bedürfen der Vermittlung des Hohenpriesters und der Urim und Thumim. - Nach seiner Gottes, der durch Urim und Thumim seinen Willen kundgibt. - Anordnung soll er, und alle Söhne Israels, und die übrige Gemeinde mit ihm ausziehen und einziehen. 22 Da tat Moses, wie der Herr befohlen hatte. Und er nahm Josue und stellte ihn vor Eleazar, den Priester, und vor alles versammelte Volk; 23 sodann legte er ihm die Hände auf das Haupt und wiederholte ihm alles, was der Herr geboten hatte. Besser: setzte ihn in sein Amt ein. Die Ausführung des Befehls wird gleich hier erwähnt. Da aber zwischen Befehl und Ausführung sich noch manches ereignete, wie die Abschiedsreden Moses und die Aufzeichnung des Gesetzes durch ihn, wird die Einsetzung Josues samt dem sie anordnenden Gottesworte noch einmal [5Mos 31,14.23] erzählt.
Zitiert in 4
- V. 8 Summa (EN)(I-II 105.2)
- V. 13 Indulgentiarum Doctrina(§3)
- V. 14 Indulgentiarum Doctrina(§3)
- V. 16 Summa (EN)(I-II 105.1)