Numeri 28

d. Vorschriften, welche nach der Besitznahme des verheißenen Landes zu beobachten sind. (Kap. 28-30) Über die Opfer, welche täglich, an dem Sabbate und an den Neumonden (V. 15) oder am Osterfest (V. 25) darzubringen sind.

Der Herr sagte auch zu Moses: [4Mos 15,2] war ein Gesetz für die Zeit gegeben, wo die Israeliten in das gelobte Land würden eingezogen sein; während des Aufenthaltes in der Wüste hatte dasselbe keine Geltung. Moses fügt dem Gesetze über die Mincha Bestimmungen bei über alle amtlichen Opfer, von denen [2Mos 29,38-42] und [3Mos 23] gehandelt ist. Diese Gesetze erneuert und ergänzt er. - Befiehl den Söhnen Israels und sage ihnen: Meine Opfer und Brote, und das Räucherwerk zum süßen Geruche, bringet zu bestimmten Zeiten dar. Hebr.: Ihr sollt acht darauf haben, mir meine Opfergaben, meine Speise in Gestalt der für mich bestimmten Feueropfer zum lieblichen Geruche für mich, zur bestimmten Zeit darzubringen. - Dies sind die Opfer, welche ihr darbringen sollt: Zwei einjährige fehlerlose Lämmer täglich zum immerwährenden Brandopfer; das eine sollt ihr am Morgen und das andere am Abend opfern; ein Zehntel Epha feines Mehl mit einem Viertel Hin vom reinsten Öle angemacht. Das feine Mehl wird als unblutiges Opfer dargebracht. - Das ist das immerwährende Brandopfer, welches ihr am Berge Sinai zum lieblichen Geruche als ein Feueropfer des Herrn dargebracht habt. Als Trankopfer sollt ihr ein Viertel Hin Wein zu jedem Lamm im Heiligtume des Herrn darbringen. Und das andere Lamm sollt ihr am Abend auf gleiche Weise opfern, nach allen Vorschriften für das Morgenopfer und dessen Trankopfer, als Opfergabe lieblichen Geruches für den Herrn. Hebr.: wörtlich wie [2Mos 29,41]. - Am Tage des Sabbats aber sollt ihr Das Doppelte von dem, was an gewöhnlichen Tagen. - zwei einjährige fehlerlose Lämmer opfern, und zwei Zehntel feines Mehl, mit Öl angemacht, als Speiseopfer, und die Trankopfer, welche nach Vorschrift an jedem Sabbat zum immerwährenden Brandopfer dargebracht werden. An den Neumonden sollt ihr dem Herrn ein Brandopfer darbringen, zwei junge Stiere von der Herde, einen Widder, sieben einjährige fehlerlose Lämmer, und drei Zehntel feines Mehl, mit Öl angemacht, zu jedem jungen Stiere als Speiseopfer; und zwei Zehntel feines Mehl, mit Öl angemacht, zu jedem Widder; und ein Zehntel eines Zehntels Hebr.: Je ein Zehntel. Die Vulg.: das Zehntel eines Epha, das ein Zehntel des Kor ist. - feinen Mehles, mit Öl angemacht, als Speiseopfer zu jedem Lamme, als ein Brandopfer lieblichen Geruches und als Feueropfer für den Herrn. Die Trankopfer von Wein aber, die bei jedem Opfer dargebracht werden sollen, seien diese: Ein halbes Hin zu jedem jungen Stiere, ein Drittel zu einem Widder, ein Viertel zu einem Lamme; das soll das Brandopfer für jeden Monat sein, die sich im Laufe des Jahres folgen. Das Trankopfer war wohl eine Beigabe, das Speiseopfer ein Teil des Opfers. - Dazu soll dem Herrn ein Ziegenbock zum Sündopfer als Hebr.: samt dem. Das Sündopfer hatte ein Trankopfer, aber keine Mincha. Es ward auf das tägliche Brandopfer gelegt. - immerwährendes Brandopfer samt den dazu gehörigen Trankopfern dargebracht werden. Im ersten Monate aber, am vierzehnten Tage des Monats, soll das Phase des Herrn sein, Fast wörtlich wie [3Mos 23,5]. - und am fünfzehnten Tage Festfeier; sieben Tage hindurch sollen ungesäuerte Brote gegessen werden. Der erste Tag davon soll ehrwürdig und hochheilig sein; an demselben sollt ihr keine knechtliche Arbeit tun. Und ihr sollt dem Herrn als Feuer- und Brandopfer zwei junge Stiere von der Herde, einen Widder, sieben einjährige fehlerlose Lämmer darbringen, und zu jedem ein Speiseopfer von feinem Mehle, mit Öl angemacht, drei Zehntel zu jedem jungen Stiere, und zwei Zehntel zu einem Widder: und das Zehntel eines Zehntels zu jedem der sieben Lämmer; ferner einen Ziegenbock als Sündopfer zur Versöhnung für euch, außer dem Morgen-Brandopfer, das ihr immer darbringen sollt. Das Morgenopfer ist feierlicher. - So sollt ihr täglich an den sieben Tagen tun zur Nahrung des Feuers und für den Herrn zum lieblichen Geruche, Hebr.: Herrichten, neben dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer sind sie herzurichten. Diese Vorschrift bezieht sich ebenso auf V. 19, wie auf V. 22. - der von dem Brandopfer und dem jedesmaligen Trankopfer aufsteigen wird. Auch der siebente Tag soll euch hochfestlich und heilig Hebr.: Heilige Versammlung sein, - wie die Feste. (V. 18) - sein; an demselben sollt ihr keine knechtliche Arbeit tun. Ebenso soll der Tag der Erstlinge, wenn ihr dem Herrn nach Umlauf der Sieben. [2Mos 23,16, 3Mos 23,15-31] - Wochen neue Früchte darbringt, ehrwürdig und heilig Festversammlung. - sein; an demselben sollt ihr keine knechtliche Arbeit tun. Und als Brandopfer zum lieblichen Geruche für den Herrn sollt ihr zwei junge Stiere von der Herde, einen Widder, und sieben einjährige fehlerlose Lämmer darbringen, als Speiseopfer dazu drei Zehntel feinen Mehles, mit Öl angemacht, zu jedem jungen Stiere, und zwei Zehntel zu jedem Widder, das Zehntel eines Zehntels zu jedem der sieben Lämmer; auch einen Ziegenbock, der zur Sühne geschlachtet wird; außer dem immerwährenden Brandopfer und den Trankopfern dazu. Richtiger: Speiseopfern. Fehlerlos soll alles sein, was ihr opfert, mit den dazu gehörigen Trankopfern.

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