Numeri 29
Biblia Sacra (Allioli-Arndt)
Public domain Quelle: vulgata.info
Vorschriften über die Opfer, welche am Feste der Posaunen (V. 6), am Versöhnungsfeste (V. 11), am Laubhüttenfeste darzubringen sind.
1 Auch der erste Tag des siebenten Monats soll euch ehrwürdig und heilig sein; keine knechtliche Arbeit sollt ihr an demselben tun, weil er der Tag des Posaunenschalles ist. 2 Und ihr sollt dem Herrn als Brandopfer, zum lieblichen Geruche, einen jungen Stier von der Herde, einen Widder, und sieben einjährige fehlerlose Lämmer darbringen, 3 und als Speiseopfer dazu drei Zehntel feinen Mehles, mit Öl angemacht, zu jedem jungen Stiere, zwei Zehntel zu jedem Widder, 4 ein Zehntel zu je einem der sieben Lämmer; 5 und einen Ziegenbock als Sündopfer, der zur Sühne für das Volk dargebracht wird; 6 außer dem Brandopfer am ersten Tage des Monats mit den dazu gehörigen Speiseopfern, und dem immerwährenden Brandopfer mit den herkömmlichen Trankopfern; nach derselben Weise Hebr.: Wie es vorgeschrieben ist, wie es sich gebührt. - sollt ihr es zum lieblichen Geruche, als Feueropfer dem Herrn darbringen. 7 Auch der zehnte Tag dieses siebenten Monats soll euch heilig und ehrwürdig sein, und ihr sollt euch kasteien; keine knechtliche Arbeit tuet an demselben. 8 Als Brandopfer sollt ihr dem Herrn zum lieblichen Geruche einen jungen Stier von der Herde, einen Widder, sieben einjährige fehlerlose Lämmer darbringen, 9 und als Speiseopfer dazu drei Zehntel feines Mehl, mit Öl angemacht, zu jedem jungen Stiere, zwei Zehntel zu jedem Widder, 10 ein Zehntel eines Zehntels zu jedem der sieben Lämmer; 11 und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer denen, welche gewöhnlich zur Sühne als Schuldopfer Richtiger: Als Sündopfer. - dargebracht werden, und zum immerwährenden Brandopfer, mit dem Speiseopfer und den Trankopfern dazu. 12 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats aber, der euch heilig und ehrwürdig sein soll, sollt ihr keine knechtliche Arbeit tun, sondern dem Herrn sieben Tage lang ein Fest feiern. 13 Und ihr sollt als Brandopfer zum lieblichen Geruche für den Herrn dreizehn junge Stiere von der Herde, zwei Widder, vierzehn einjährige fehlerlose Lämmer darbringen; 14 und als Speiseopfer dazu drei Zehntel feinen Mehles, mit Öl angemacht, zu jedem der dreizehn jungen Stiere; und zwei Zehntel zu je einem Widder der zwei Widder; 15 und ein Zehntel eines Zehntels zu jedem der vierzehn Lämmer; 16 und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer, und nebst dem Speiseopfer und den Trankopfern dazu. 17 Am andern Tage sollt ihr zwölf junge Stiere von der Herde, zwei Widder, vierzehn einjährige fehlerlose Lämmer darbringen; 18 und sollt Speiseopfer und Trankopfer zu jedem, zu den jungen Stieren, und Widdern, und Lämmern, nach der Vorschrift darbringen; 19 ferner einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer und dem dazu gehörigen Speiseopfer und Trankopfer. 20 Am dritten Tage sollt ihr elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige fehlerlose Lämmer darbringen; 21 und Speiseopfer und Trankopfer zu jedem; zu den jungen Stieren, und Widdern, und Lämmern, wie vorgeschrieben; 22 ferner einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer und dem dazu gehörigen Speiseopfer und Trankopfer. 23 Am vierten Tage sollt ihr zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige fehlerlose Lämmer darbringen; 24 dazu Speiseopfer und Trankopfer zu jedem, zu den jungen Stieren, und Widdern, und Lämmern, wie vorgeschrieben; 25 und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer und dem dazu gehörigen Speiseopfer und Trankopfer. 26 Am fünften Tage sollt ihr neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige fehlerlose Lämmer darbringen, 27 und Speiseopfer und Trankopfer zu jedem, zu den jungen Stieren, und Widdern, und Lämmern, wie vorgeschrieben: 28 und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer und dem dazu gehörigen Speiseopfer und Trankopfer. 29 Am sechsten Tage sollt ihr acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige fehlerlose Lämmer darbringen; 30 und Speiseopfer und Trankopfer, zu jedem, zu den jungen Stieren, und Widdern, und Lämmern, wie vorgeschrieben; 31 und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer und dem dazu gehörigen Speiseopfer und Trankopfer. 32 Am siebenten Tage sollt ihr sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige fehlerlose Lämmer darbringen; 33 und Speiseopfer und Trankopfer zu jedem, zu den jungen Stieren, und Widdern, und Lämmern, wie vorgeschrieben; 34 und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer und dem dazu gehörigen Speiseopfer und Trankopfer. 35 Am achten Tage, der hochfestlich ist, Soll euch Festversammlung sein. - sollt ihr keine knechtliche Arbeit tun, 36 und als Brandopfer zum lieblichen Geruche für den Herrn einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige fehlerlose Lämmer darbringen; 37 und Speiseopfer und Trankopfer zu jedem, zu dem jungen Stiere, zu den Widdern, zu den Lämmern, wie vorgeschrieben; 38 und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer und dem dazu gehörigen Speiseopfer und Trankopfer. 39 Diese Opfer sollt ihr dem Herrn an euren Festen Festversammlungen, also auch vor den Sabbaten. Demnach gestalten sich die Opfergaben folgendermaßen: Tag, Lämmer, Widder, Stiere, Höhe des Festes; Gewöhnlicher, 2, V; Sabbat, 4, IV; Neumond, 7, 1, 2, II; Phase, Osterlämmer, höchstes Fest; Tage der ungesäuerten Brote, 7, 1, 2, II; Pfingsten, 7, 1, 1, II; Neumond im 7. Monat, 7, 1, 1, III; Versöhnungstag, 7, 2, 1, III; Laubhüttenfest, 14, 2, 13, I; Zweiter Tag, 14, 2, 12, I; Dritter Tag, 14, 2, 11, I; Vierter Tag, 14, 2, 10, I; Fünfter Tag, 14, 2, 9, I; Sechster Tag, 14, 2, 8, I; Siebenter Tag, 14, 2, 7, I; Achter Tag, 7, 1, 1, III Von Opfern, die auf denselben Tag trafen, fiel keines aus. Das Hauptopfer bei dem Brandopfer ist das Lamm, das nie fehlt, ja, das am höchsten Feste, wenngleich an diesem privatim, allein dargebracht ward, das Vorbild Christi, der den ganzen alttestamentlichen Kult überragt. An den Festtagen werden die Lämmer stets in heiliger Zahl, 7 oder 2 mal 7 dargebracht. darbringen; außer dem was ihr infolge von Gelübden und als freiwillige Gaben an Brandopfern, an Speiseopfern, an Trankopfern, und an Friedopfern darbringt.