Numeri 36
Biblia Sacra (Allioli-Arndt)
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d. Vorschrift, dass die Erbtöchter nur Männer aus ihrem Stamme nehmen, damit die Besitzungen nicht vermischt werden. (Kap. 36)
1 Es traten aber auch die Familienhäupter Galaads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, vom Geschlechte der Söhne Josephs, Der Name Joseph musste jedem Israeliten teuer sein. - herzu, und redeten zu Moses vor den Fürsten Israels, Dinge, welche die Vaterhäuser angingen, mussten vor den Häuptern derselben verhandelt werden. - und sprachen: 2 Der Herr hat dir, unserm Gebieter, befohlen, das Land durch das Los unter die Söhne Israels zu verteilen und den Töchtern Salphaads, unseres Bruders, den Besitz zu geben, der ihrem Vater gebührte. 3 Wenn nun Männer aus einem andern Stamme sie zu Frauen nehmen, so wird ihr Besitz ihnen folgen, und auf einen andern Stamm übergehen, und unserm Erbbesitz entzogen werden; Hebr.: Wenn diese nun einen der Söhne der anderen Stämme Israels heiraten, so wird ihr Erbbesitz von dem Erbbesitz unserer Väter weggenommen und zu dem Erbbesitze des Stammes derjenigen hinzugefügt werden, mit denen sie sich verheirateten, der Erbbesitz unseres Stammes aber wird geschmälert werden. - 4 und so wird es geschehen, dass, wenn das Jubeljahr, das ist das fünfzigste, das Jahr des Erlasses, kommt, die Verteilung der Anteile vermischt wird und der Erbteil der einen an die anderen übergeht. Im Jubeljahre kehrt Verkauftes zu dem ursprünglichen Besitzer zurück. [3Mos 25,10] Gleiches gilt indes nicht von Erbschaften. Ein Besitz, den das Jubeljahr unangetastet lässt, wird dadurch fester und sicherer, denn der Besitzer kann sich darauf berufen, dass er ihn bereits vor dem Jubeljahre innegehabt. - 5 Da antwortete Moses den Söhnen Israels und sprach auf Befehl des Herrn: Der Stamm der Söhne Josephs hat recht geredet, 6 und folgendes Gesetz ist vom Herrn über die Töchter Salphaads erlassen worden. Sie mögen heiraten, wen sie wollen, doch nur Männer ihres Stammes, 7 damit der Erbbesitz der Söhne Israels eines Stammes nicht mit dem des andern vermischt werde. Denn so sollen alle Männer von ihrem Stamme und ihrer Verwandtschaft Frauen, Hebr.: vielmehr sollen sämtliche Israeliten an dem Erbbesitze ihres väterlichen Stammes festhalten. - 8 und alle Frauen von ihrem Stamme Männer nehmen, Hebr.: Und alle Mädchen, auf die in einem der israelitischen Stämme ein Erbbesitz kommt, müssen einen Mann von ihrem Stamme nehmen usw. - damit der Erbbesitz bei den Familien bleibe 9 und die Stämme nicht miteinander vermischt werden, sondern so bleiben, 10 wie sie von dem Herrn geschieden worden sind. So ist [3Mos 25] ergänzt. Dies Gesetz ward noch zu Zeiten des Tobias beobachtet. [Tob 6,11ff, Tob 7,14]. Heiratete eine Erbtochter einen Fremden, der die Religion Israels annahm, so musste dieser ihrem Stamme beitreten. [1Chr 2,34ff] - Da taten die Töchter Salphaads, wie ihnen befohlen war, 11 und Maala, Thersa, Hegla, Melcha und Noa heirateten die Söhne ihres Vaterbruders Hebr.: ihrer Vaterbrüder. - 12 vom Geschlechte Manasses, der ein Sohn Josephs war; und der Besitz, der ihnen gegeben war, blieb in dem Stamme und der Familie ihres Vaters. 13 Das sind die Gebote und die Rechtssatzungen, welche der Herr durch Moses den Söhnen Israels, in den Ebenen Moabs, am Jordan, Jericho gegenüber, gegeben hat. Vergl. [4Mos 22,1, 4Mos 33,50]
Zitiert in 5
- Dieses Kapitel Ecclesia de Eucharistia(§41)
- V. 6 Summa (EN)(I-II 105.2
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- V. 8 Summa (EN)(I-II 105.2)