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Erklärung zur kirchlichen Bestattung öffentlicher Sünder

Erklärung zur kirchlichen Bestattung öffentlicher Sünder

Die Väter der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre haben bei der Vollversammlung vom 14.-15. November 1972 beschlossen, daß die kirchliche Bestattung öffentlicher Sünder nicht länger verboten ist, wenn diese vor ihrem Tod Zeichen der Reue gezeigt haben und das öffentliche Ärgernis der anderen Gläubigen vermieden wird. Papst Paul VI. hat den oben genannten Beschluss der Väter bei der dem unterzeichneten Präfekten am 17. November 1972 gewährten Audienz ratifiziert, approbiert und seine Ausführung angeordnet. Can. 1240, Abs. 1, wird damit, sofern notwendig und unbeschadet jeglicher gegenteiliger Verfügung, außer Kraft gesetzt. Rom, 20. September 1973.