CCC 1459

Viele Sünden fügen dem Nächsten Schaden zu. Man muß diesen, soweit möglich, wieder gutmachen (z. B. Gestohlenes zurückgeben, den Ruf dessen, den man verleumdet hat, wiederherstellen, für Beleidigüngen Genugtuung leisten). Allein schon die Gerechtigkeit verlangt dies. Zudem aber verwundet und schwächt die Sünde den Sünder selbst sowie dessen Beziehungen zu Gott und zum Nächsten. Die Lossprechung nimmt die Sünde weg, behebt aber nicht alles Unrecht, das durch die Sünde verursacht wurde [Vgl. K. v. Trient: DS 1712]. Nachdem der Sünder sich aus der Sünde erhoben hat, muß er noch die volle geistliche Gesundheit erlangen. Er muß noch etwas tun, um seine Sünden wiedergutzumachen: er muß auf geeignete Weise für seine Sünden „Genugtuung leisten", sie „sühnen". Diese Genugtuung wird auch „Buße" genannt.

Das ganze Kapitel lesen 2. Die Sakramente der Heilung ¶1420–1532

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