CCC 1883

Die Sozialisation ist auch mit Gefahren verbunden. Ein allzu weitgehendes Eingreifen des Staates kann die persönliche Freiheit und Initiative bedrohen. Die Kirche vertritt das sogenannte Subsidiaritätsprinzip: „Eine übergeordnete Gesellschaft darf nicht so in das innere Leben einer untergeordneten Gesellschaft dadurch eingreifen, daß sie diese ihrer Kompetenzen beraubt. Sie soll sie im Notfall unterstützen und ihr dazu helfen, ihr eigenes Handeln mit dem der anderen gesellschaftlichen Kräfte im Hinblick auf das Gemeinwohl abzustimmen" (CA 48) [Vgl. Pius Xl.. Enz. „Quadragesimo anno"].

Das ganze Kapitel lesen 2. Die Menschliche Gemeinschaft ¶1877–1948

Zitiert in 5

  • ¶1883 Compendium of the Social Doctrine of the Church(185186419)Africae Munus(§81)Caritas In Veritate(§57)