CCC 2316

Waffenerzeugung und Waffenhandel betreffen das Gemeinwohl der Nationen und der internationalen Gemeinschaft. Deshalb hat der Staat das Recht und die Pflicht, sie gesetzlich zu regeln. Kurzfristige private oder kollektive Interessen rechtfertigen nicht Unternehmungen, die Gewalttätigkeit und die Auseinandersetzungen zwischen den Nationen schüren und die internationale Rechtsordnung gefährden.

Das ganze Kapitel lesen 2. „Du Sollst Deinen Nächsten Lieben wie Dich Selbst" ¶2196–2557

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